Datum: 03. Dezember 2012

PM 2012-390: Staatsregierung misst Inklusion zu wenig Bedeutung bei

Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember kritisiert Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Stand der Inklusions-Debatte in Sachsen:
"Hat die Staatsregierung die Bedeutung von Inklusion wirklich verstanden? Ihre Haushaltspolitik spricht eine andere Sprache. Mittel für Maßnahmen des barrierefreien Bauens sieht Sozialministerin Christine Clauß (CDU) nur für Einrichtungen der Behindertenhilfe vor, darüber hinaus ist kein Cent vorgesehen."
"Wir GRÜNEN beantragen 7 Mio. Euro für den Doppelhaushalt, um mehr Beratungsstellen, Gesundheitsdienste und Kultureinrichtungen im öffentlichen Raum barrierefrei zugänglich zu machen. Es geht jedoch nicht nur um den barrierefreien Zugang zu Gebäuden, sondern auch um barrierefreie Kommunikation und Information."
"Kultusministerin Brunhild Kurth hat hier offenbar erheblichen Nachholebedarf. Die Sächsische Bildungsagentur unterrichtete dieser Tage die Schulen in freier Trägerschaft, dass eine lernzieldifferente Förderung von Kindern mit Behinderung nach der Grundschule mangels Rechtsgrundlage fortan nicht mehr möglich sein soll. Dabei bereitet ein sächsisches Expertengremium gerade Empfehlungen für Maßnahmen zur Etablierung eines inklusiven Schulsystems, einer Schule, in der Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam lernen, vor."
"Rechtswidrig ist nicht die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung auch über das Grundschulter hinaus. Rechtswidrig ist vielmehr dessen Verhinderung und zwar an den staatlichen sowie an den freien Schulen. Bereits seit 2009, dem Zeitpunkt der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland, ist die Trennung von Kindern mit und ohne Behinderung in der Schule rechtswidrig."
"Ändert die Staatsregierung ihre Politik nicht, werden Hürden und Barrieren, die Menschen mit Behinderung an der gleichberechtigten Teilhabe in der Schule, auf dem Arbeitsmarkt, bei der Gesundheitsversorgung und im Rahmen von Freizeitaktivitäten hindern, verfestigt, anstatt sie abzubauen."
Hintergrund:
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus hat im Jahr 2011 eine Expertenkommission eingerichtet, die die Erarbeitung des Aktions- und Maßnahmeplans (AMP) zur Umsetzung von Art. 24 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung, inhaltlich begleitet. Art. 24 beschreibt das Recht auf gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung. Dass ein AMP erarbeitet werden soll, hat der Landtag fraktionsübergreifend am 15. September 2011 beschlossen (Drucksache 5/6861). In dem Exptertengremium sind neben Wissenschaftlern z.B. auch die GEW, der Landeselternrat, Fachverbände und der Verein ‚Gemeinsam Leben, gemeinsam Lernen – Eltern gegen Aussonderung‘ vertreten.