Datum: 06. Dezember 2012

PM 2012-397: Operationelle Programme der EU – Abstimmung für 350 Mio. Euro im Blindflug?

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag verlangt von der Staatsregierung, den Landtag unverzüglich über die Planungen zu den Operationellen Programmen der EU für Sachsen der Jahre 2014-2020 zu informieren. Dazu hat die Fraktion einen Antrag vorgelegt, der am Freitag nächster Woche behandelt wird.

"Mit dem Doppelhaushalt 2013/2014 beschließt der Landtag die Operationellen Programme der EU für Sachsen ohne sie zu kennen. Sollen wir 350 Mio. Euro aus den EU-Strukturfonds im Blindflug durchwinken?" fragt Gisela Kallenbach, europapolitische Sprecherin der Fraktion. "Man kann die Haushaltsansätze für 2014 mit sieben multiplizieren und weiß, welche Weichenstellungen hier geplant werden. Den Abgeordneten sollte das klar sein."

"Vom zuständigen Justiz- und Europaminister Jürgen Martens (FDP) gab es entgegen allen Ankündigungen der Staatsregierung weder eine frühzeitige noch umfassende Information, auf deren Grundlage wir jetzt einen Haushalt für 2014 beschließen könnten", kritisiert die Abgeordnete. "Sozialministerin Christine Clauß (CDU) hat die Mittel des Europäischen Sozialfonds offenbar überhaupt kein Konzept vorzuweisen. Dabei sollen diese Mittel zu 20 Prozent für die Armutsbekämpfung eingesetzt werden."
 
"So verletzt die Staatsregierung wissentlich und wiederholt die Informationsrechte des Landtags. Der Sächsische Verfassungsgerichtshof hat bereits 2008 der grünen Landtagsfraktion in diesem entscheidenden Punkt recht gegeben."
"Dabei geht es nicht um ‚Peanuts‘. Von den rund 2,4 Milliarden Euro EU-Förderung, mit denen die Staatsregierung bei allen Unsicherheiten wegen des noch nicht verabschiedeten EU-Haushaltes rechnet, sollen im Haushalt 2014 350 Millionen Euro ausgegeben werden. Werden die Mittel, wie zu befürchten, gekürzt, ist der beschlossene Haushalt Makulatur."
 
Kallenbach fordert eine andere Schwerpunktsetzung. "Um das wertvolle Instrument der integrierten Stadtentwicklung zu nutzen, müssen 15 Prozent der Mittel für die nachhaltige Stadtentwicklung eingesetzt werden. Die vorgesehene Erfüllung der Mindestquote von fünf Prozent ist zu wenig. Mindestens 30 Prozent der Hochwassermittel sollten im ökologischen Hochwasserschutz eingesetzt werden, um die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu unterstützen. Zudem sollten die geplanten Ausgaben für den Straßenverkehr besser in die umweltfreundlichen Systeme von Bahn, Bus, Carsharing und Radverkehr investiert werden."

"Offen bleibt vor Abschluss der Verhandlungen über den Mehrjahreshaushalt der EU nicht nur, wie viel Geld überhaupt für die Regionalpolitik verfügbar sein wird, sondern auch, in welche Förderkategorie Leipzig fallen wird."

» GRÜNER Antrag ‚Operationelle Programme 2014-2020‚ (Drs. 5/10366)

Hintergrund:

  • Die Staatsregierung arbeitet an den Programmvorschlägen zu den Operationellen Programmen (OP). Vertreter/innen der Wirtschafts- und Sozialpartner sind in die redaktionelle Arbeit involviert. Der Landtag hingegen wurde nicht unterrichtet.
  • Laut Urteil des Verfassungsgerichtshofes des Freistaats Sachsen vom 23.4.2008 ist die Staatsregierung verpflichtet, den Landtag vollständig und rechtzeitig über die Inhalte der Vorschläge für die Operationellen Programme zu informieren, bevor sie Programmvorschläge über den Bund bei der Europäischen Kommission zwecks Einleitung des Annahmeverfahrens einleitet.