Datum: 10. Dezember 2012

PM 2012-401: Freisprüche im Dresdner Journalistenprozess

Zu den heutigen Freisprüchen von zwei Journalisten, die aufgrund ihrer Berichterstattung zum "Sachsensumpf" in erster Instanz verurteilt worden waren, erklärt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Obmann im 2. Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtags:
"Mehr als fünf Jahre nach den ersten Berichterstattungen um den ‚Sachsensumpf‘ hat das Landgericht Dresden festgestellt, dass sich die Leipziger Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel mit ihrer Berichterstattung nicht strafbar gemacht haben. Damit ist der Versuch der Staatsanwaltschaft Dresden gescheitert, Journalistinnen und Journalisten, die nicht die Version der Staatsregierung vom Sachsensumpf als ‚heiße Luft‘ teilen, mit strafrechtlichen Mitteln mundtot zu machen."
"Die Staatsanwaltschaft hat aber erreicht, die beiden Journalisten vier Jahre aus der Berichterstattung herauszuhalten. Insgesamt wurden 21 Ermittlungsverfahren gegen Journalistinnen und Journalisten wegen ihrer Berichterstattung im Zusammenhang mit dem ‚Sachsensumpf‘ geführt."
"Mit diesen Freisprüchen ist der Blick wieder frei auf die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Dresden vom April 2008, mit der sie faktisch die mit Vorwürfen belasteten Angehörigen der sächsischen Justiz von jedem Verdacht freigesprochen hatte. Mittlerweile haben sich wesentliche Grundannahmen der Einstellungsverfügung als haltlos erwiesen."
"Es wird Aufgabe des Untersuchungsausschusses sein, die Kenntnisse und Einflussnahmen der Sächsische Staatsregierung auf die Staatsanwaltschaft Dresden offenzulegen."
» Kleine Anfrage "Strafverfolgung gegen Journalisten im Zusammenhang mit der Aktenaffäre…" (Drs. 4/13516)