Datum: 13. Dezember 2012

PM 2012-408: Acht Verletzte durch Einsatz von Elektroschockpistolen in Sachsen seit 2007

Beim Einsatz von Elektroschockpistolen in Sachsen wurden seit dem Jahr 2007 acht Personen verletzt. Das ergab eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Jähnigen (GRÜNE), die von Innenminister Markus Ulbig (CDU) beantwortet wurde.
 
"Die Sächsische Polizei soll bei ihren Einsätzen keine Elektroschockpistolen ‚Taser‘ mehr verwenden", fordert nun  Eva Jähnigen, die auch innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag ist. "Wenn ihre Verwendung bei zehn Einsätzen zu acht Verletzungen führen, dann sollte der Innenminister alleine auf die Idee kommen, abzurüsten."
 
"Der Einsatz von Taser-Elektroschockpistolen ist lebensgefährlich. Darauf verweist Amnesty International schon seit Jahren. Dass es in Sachsen noch nicht zu einem Todesfall durch den Einsatz des Tasers gekommen ist, ist ein Glück, das nicht weiter strapaziert werden sollte", so die Abgeordnete.
 
Auch den Einsatz von PepperBalls lehnt die GRÜNE-Fraktion grundsätzlich ab. "Der geringe Einsatzzahl von PepperBalls zeigt, dass solche Art Waffen für die Polizeiarbeit nicht erforderlich sind. Den Einsatz bei Demonstrationen – wie etwa am 19. Februar 2011 – ist nach meiner Auffassung rechtswidrig, weil eine Vielzahl friedlicher Demonstranten ebenfalls gefährdet wird."
 
» Kleine Anfrage ‚Nachfragen zur Verwendung sogenannter nicht-tödlicher Waffen in der sächsischen Polizei‘ (Drs. 5/10540)
 
» Kleine Anfrage ‚Einsatz nicht-tödlicher Waffen durch die Polizei‘ (Drs. 5/9609) 
 
» Amnesty International hat im Februar 2012 den 500. Todesfall durch den Einsatz von Taser angeprangert
 
» Amnesty International spricht sich gegen den Einsatz der Elektroschockpistole aus

 
Hintergrund:

  • In Sachsen ist die Nutzung von Taser seit 2002 erlaubt. Er wird beim Spezialeinsatzkommando als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt eingesetzt. Der Stromstoß wird durch Abschuss zweier Nadeln mit Widerhaken in den Körper des Betroffenen bewirkt. Die Missbrauchsgefahr ist dabei sehr hoch, da über die Nadeln mehrfach hintereinander Stromstöße verabreicht werden können.
  • Taser-Elektroschockpistolen werden als Folterinstrument eingesetzt, weil sie große Schmerzen bereiten, ihr Einsatz jedoch nicht nachweisbar ist.
  • Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von Tasern