Datum: 14. Dezember 2012

PM 2012-412: NPD-Verbotsverfahren GRÜNE: Versprechen für gelingendes Verbotsverfahren gebrochen

Den Beschluss des Bundesrats, ein Verbot der rechtsextremen NPD beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen, kritisiert Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der GRÜNEN-Landtagsfraktion:

"Noch vor einem Jahr versprachen die Innenminister ein neues NPD-Verbotsverfahren nur einzuleiten, wenn ein Erfolg sicher scheint. Heute gesteht Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU): >>Wir gehen ein Risiko ein, aber dieses Risiko müssen wir in Kauf nehmen<< (DNN/LVZ, 14.12.)."

"Damit wurde das Versprechen gebrochen. Es geht hier nicht um >>Mut<< für eine hilflose Symbolpolitik, sondern um die nüchterne Abwägung, ob das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Verbot der NPD tatsächlich beschließen würden."

"Dafür reicht es nicht aus, dass die NPD mit ihrer Hetze Menschen einschüchtert und bedroht. Es ist Aufgabe des Rechtsstaats, seine Bürgerinnen und Bürger, anders als kürzlich in Hoyerswerda, wirksam zu schützen. Die Rechtsprechung hingegen verlangt für ein Verbot, dass die NPD als Partei eine konkrete und dringende Gefahr für den Bestand der freiheitlichen Verfassungsordnung ist."

"Angesichts einer vor der Pleite stehenden Partei, der die Mitglieder davon rennen, kann bei nüchterner Betrachtung keine Rede davon sein."

"Die Demokratinnen und Demokraten sollten sich der Gefahr bewusst sein, dass die NPD versuchen wird, das Scheitern als verfassungsrechtliches Gütesiegel für sich zu missbrauchen."