Datum: 14. Dezember 2012

PM 2012-413: Innenminister räumt im Landtag ein: Bedrohtem Paar in Hoyerswerda blieb keine Alternativen zur Flucht

Auf die Nachfrage der Abgeordneten Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, erklärte Innenminister Markus Ulbig (CDU), dass Personenschutz für das in Hoyerswerda bedrohte Paar deshalb nicht notwendig gewesen sei, weil die Opfer mit Hilfe der Polizei in ein Versteck gebracht worden wären.

Hierzu erklärt die Abgeordnete Jähnigen:
"Die Wahrheit kommt letztlich ans Licht. So sehr der Minister und die Polizei auch versuchen die Situation zu bemänteln, auf meine Nachfrage musste Innenminister Ulbig heute im Landtag zugeben, dass den Opfern ein Personenschutz für die Folgetage der Tat offenbar nicht angeboten wurde. Das entspricht der ursprünglichen Darstellung des Sprechers der Polizeidirektion Oberlausitz–Niederschlesien."

"Bei einer so massiven Bedrohung wie es in dem Fall des in Hoyerswerda bedrohten Paares besteht offenbar die Alternative, sich entweder zu verstecken oder aber einen zeitweiligen Personenschutz durch Beamte des Landeskriminalamtes zu erhalten wie er in vergleichbaren Fällen gewährt wird."
"Ein derartiger polizeilicher Personenschutz gebührt ernsthaft bedrohten Personen unabhängig davon ob sie links oder bürgerlich denken, prominent sind oder nicht. Ich fordere die Staatsregierung auf, in Auswertung des Falles zu klären dass dauerhaft von Neonazis mit Gefahr für Leib und Leben bedrohten Personen ein Personenschutz für die Dauer der Gefahr gestellt wird. Sonst werden diese keine Alternativen zur Flucht aus ihrem Heimatort haben."


Hintergrund:

Die Frau des in Hoyerswerda bedrohten Paars gab an, von einem der Täter mit Vergewaltigung bedroht worden zu sein. (Er kenne sie persönlich und werde persönlich wiederkommen.) Gemäß § Abs. 2 Nr. 10 der Sächsischen Polizeiorganisationsverordnung (SäPolOrgVO) sind die Bediensteten des Landeskriminalamtes für den Personenschutz >>als gefährdet eingestufter Personen<< zuständig.