Datum: 18. Dezember 2012

PM 2012-417: Kabinett friert Jugendpauschale auf dem Stand von 2011 ein

Zum Beschluss des Kabinetts, die Landesmittel, die über die Förderrichtlinie ‚Jugendpauschale‘ in die kommunale Jugendhilfe fließen, auf dem Iststand von 2011 einzufrieren, erklärt Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

"Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Doch warum haben Staatsregierung und Koalition versäumt dieses Vorhaben in der letzten Woche im Haushaltsgesetz zu beschließen? Eine Förderrichtlinie reicht dazu nicht aus. Denn so besteht die Gefahr, dass diese Förderung zum Spielball des Finanzministers wird und Sparvorhaben zum Opfer fällt."

"Die Zahl der Jugendlichen verändert sich je nach Region sehr unterschiedlich. Städte, wie Dresden oder Leipzig verzeichnen einen Zuwachs an jungen Menschen, während ihre Zahl in den Landkreisen seit Jahren zurückgeht. Jetzt gibt es mindestens für die schrumpfenden Regionen Planungssicherheit. Ob dies auch für die Großstädte gilt, werden wir beobachten müssen."

"Die GRÜNE-Fraktion hat immer kritisiert, dass die ausschließliche Koppelung der Förderung an die Zahl der Jugendlichen weder deren Wunsch nach Angeboten der Jugendarbeit noch dem Unterstützungsbedarf gerecht wird. Nach der Kürzung der Jugendpauschale von 14,30 Euro auf 10,40 Euro im Jahr 2010 ist die kommunale Jugendhilfeplanung zu fachlich nicht verantwortbaren Streichungen gezwungen worden."

"Offenbar ist die entstandene chaotische Situation in der Jugendhilfeplanung nun auch der Staatsregierung zu viel geworden. Allerdings wird das >>Einfrieren<< der Förderung allein nicht reichen, um die Kommunen aus dem Dilemma zu erlösen. Dazu muss zuerst der Landesjugendhilfeplan als fachliches Instrument der Jugendhilfe ernst genommen werden. Zudem brauchen die Kommunen Unterstützung, um auf dieser Grundlage ihre kommunale Jugendhilfeplanung als strategisches Instrument einer beteiligungsorientierten, lebenslagenbezogenen und bedarfsgerechten Kinder- und Jugendpolitik fortschreiben und umsetzen zu können."

"Leider erleben wir aktuell bei den Haushaltsberatungen in den Landkreisen weitere Kürzungen in der Kinder- und Jugendhilfe. Seit Jahren wurden trotz der Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst die Zuwendungen an die Freien Träger der Jugendarbeit nicht erhöht. Das kann nicht funktionieren. Bei gleichbleibenden Mitteln sin die Kürzungen des Angebots eine logische Folge. Mit dem Einfrieren wird dies nicht abgewendet."

Hintergrund:

  • In dem in der letzten Woche verabschiedeten Doppelhaushalt 2013/14 wurde für den Vollzug der Förderrichtlinie ‚Jugendpauschale‘ ein Haushaltsansatz von 10,312 Millionen Euro für 2013 und 2014 angesetzt.
  • Berechnungsgrundlage dafür ist die Anzahl junger Menschen in Sachsen im Alter von 0 bis 27 Jahre, die das Statistische Landesamt zum 31.12. des Vorjahres ermittelt. Multipliziert mit dem Faktor 10,40 Euro ergibt sich daraus die Höhe des Haushaltsansatzes.
  • In den Haushaltsberatungen hatte die CDU/FDP-Fraktion den Doppelhaushalt bereits um folgende neue ‚verbindliche Erläuterung‘ ergänzt: >>Beim Vollzug der FRL-Jugendpauschale sind mindestens 10,40 Euro pro jungem Menschen anzusetzen<<.
  • Ein Vermerk, dass der Haushaltsansatz auf dem Niveau des Jahres 2011 eingefroren werden soll, wurde in das Haushaltsgesetz nicht hinein formuliert. Dies hätte eine stärkere Bindungswirkung, als die Änderung der Förderrichtlinie.