PM 2012-419: GRÜNE: Verdacht auf Verstoß gegen Bundesdatenschutzgesetz bei Leipziger Internetfirma Unister
Zu den Recherchen des MDR und der Zeitschrift ‚Computerbild‘, wonach Kreditkartendaten von Kunden bei der Firma Unister bis 2011 nicht richtig gesichert worden seien und Unister bereits rund 140.000 EUR Straf- und Wiedergutmachungszahlungen an Kreditkartenkonzerne gezahlt habe, erklärt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
"Offenbar hat Sachsen seinen nächsten handfesten Datenschutzskandal. Es besteht der Verdacht, dass die Internetfirma diese Datenpanne entgegen Paragraf 42a Bundesdatenschutzgesetz der Aufsichtsbehörde, dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten, als auch den von der Datenpanne Betroffenen verschwiegen hat. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, ist dem Unternehmen dringend das Handwerk zu legen. Mangelnder Datenschutz ist kein Standortvorteil, sondern beschädigt Kundenrechte."
"Der Verstoß gegen Paragraf 42a Bundesdatenschutzgesetz kann nach Paragraf 43 Abs. 2 Nr. 7, Abs.3 Bundesdatenschutzgesetz mit einer Geldbuße bis zu 300.000 Euro geahndet werden."
"Dieser Skandal unterstreicht, wie wichtig eine ausreichende personelle Ausstattung des Datenschutzbeauftragten ist. Derzeit können nur drei Personen mit der Aufsicht im nicht-öffentlichen Bereich befasst werden. Hier rächt sich, dass die schwarz-gelbe Koalition den Haushaltsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Aufstockung um vier weitere Stellen abgelehnt hat."