Datum: 09. Januar 2013

PM 2013-04: ‚Deutsches Polizeihilfswerk‘ – GRÜNE: Staatsregierung lässt Gerichtsvollzieher im Regen stehen

"Die Staatsregierung lässt die sächsischen Gerichtsvollzieher im Regen stehen." Zu dieser Einschätzung kommt der Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi (GRÜNE) nach der Antwort von Innenminister Markus Ulbig (CDU) auf seine Kleine Anfrage nach dem Überfall auf einen Gerichtsvollzieher im Landkreis Meißen durch das sogenannte ‚Deutsche Polizeihilfswerk‘ (DPHW).

Laut Innenminister könnten wegen >>laufender Ermittlungen<< und aus Gründen des Schutzes der Arbeitsweise des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) keine Erkenntnisse mitgeteilt werden.

"Der Hinweis auf laufende Ermittlungen ist nicht nachvollziehbar, da sich bestimmte Personen in den Medien zu dem Überfall öffentlich bekannt haben", kritisiert Lichdi, der auch rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag ist. "Ich habe den Eindruck, dass die Geheimnistuerei zur Frage rechtsextremistischer Verbindungen des ‚DPHW‘ nur die Ahnungslosigkeit sächsischer Behörden, insbesondere des sogenannten Verfassungsschutzes, kaschieren soll."

"Ich verstehe nicht, dass die Staatsregierung den Überfall weiterhin herunterspielt. Sie muss endlich eine Verwaltungsvorschrift nach dem Vorbild von Nordrhein-Westfalen einführen, wie sie von den sächsischen Gerichtsvollziehern seit über zwei Jahren gefordert wird. In NRW können Gerichtsvollzieher bei der Polizei anfragen, ob polizeiliche Erkenntnisse über eine Gewalttätigkeit eines Vollstreckungsschuldners vorliegen und gegebenenfalls Polizeischutz anfordern", erläutert der Abgeordnete.

"Der formale Hinweis auf Paragraf 758, Absatz 3 der Zivilprozessordnung (Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung) hilft nicht weiter. Offenbar hat die Staatsregierung die Brisanz des Überfalls immer noch nicht realisiert."

"Die Staatsregierung muss sich fragen lassen, ob sie ihrer Obhutspflicht gegenüber den Gerichtsvollziehern nachkommt", so Lichdi. "Ihnen verweigert sie einfachste Schutzmaßnahmen, während sie vor Jahren noch eine regelrechte Kampagne zur Verschärfung des Paragrafen 113 des Strafgesetzbuchs (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) zum Schutz vor gewalttätigen Übergriffen auf Polizeibeamte entfesselte."

» Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage ‚Überfall auf einen Gerichtsvollzieher in 01471 Radeburg OT Bärwalde‘ (Drs 5/10662)