PM 2013-15: EU-Förderrichtlinien für die grenzübergreifende Zusammenarbeit müssen ab 2014 deutlich einfacher gehalten werden
Der Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss hat heute mit einer Anhörung am 16.01. den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag zur ‚Grenzübergreifenden Territorialen Zusammenarbeit‘ beraten (Drs. 5/9182).
Neben der ökonomischen und sozialen Kohäsion wurde 2007 die territoriale Kohäsion als Gemeinschaftsziel der EU formuliert. Zu ihrer Umsetzung dienen die Förderprogramme der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit. Sie sind die europäischsten aller Programme, weil sie direkt in den Grenzregionen Brücken zwischen den Nachbarn bauen. Zugleich sind sie eine Herausforderung für die Verwalter von Fördermitteln.
Dazu erklärt Gisela Kallenbach, europapolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion:
"Die von der EU gegebenen Anforderungen werden in Sachsen mit hausgemachter Bürokratie überfrachtet, die zahlreiche Beschwerden von Projektträgern nach sich zieht. Deshalb zielt der Antrag meiner Fraktion auf eine Vereinfachung der Verfahren und eine Entlastung der Projektträger."
"Die Sachverständigen haben viele Punkte unseres Antrags umfänglich unterstützt. Die Vereine und Kommunen müssen von der unglaublich komplizierten und langwierigen Abrechnung von Kleinprojekten entlastet werden. Es war beeindruckend, von den Praktikerinnen und Praktikern zu hören, dass es erstaunlich sei, dass sich überhaupt noch Projektträger fänden, die diese Lasten auf sich nehmen."
"Auch wenn sich die Sachverständigen weitgehend einig waren über die Notwendigkeit von Verfahrenserleichterungen, in der aktuellen Förderperiode sind diese wohl kaum mehr zu erwarten. Umso dringender müssen die neuen Förderrichtlinien für die grenzübergreifende Zusammenarbeit ab 2014 deutlich einfacher gehalten werden. Das Antragsvolumen muss entschlackt und kostendeckende Pauschalen eingeführt werden."
Die im Antrag vorgeschlagene Zahlung von Vorschüssen auf bewilligte Projektkosten wird auch von der Sachverständigen der Sächsischen Aufbaubank (SAB) als haushaltsrechtlich möglich gehalten. In anderen EU-Programmen wende man dieses Verfahren bereits an. Auch ein gemeinsamer Fonds, anteilig von Sachsen und Tschechien getragen wäre denkbar. Ein Instrument wie der im Antrag vorgeschlagene Bürgschaftsrahmen sei allerdings mit dem EU-Beihilferecht nicht vereinbar.
Der Riesa Efau Dresden, so Geschäftsführer Frank Eckhardt in der Anhörung, musste eigens ein Darlehen aufnehmen, weil der Verein nicht über zwei Jahre ein Projekt vorfinanzieren kann. Die Antragsformulare seien dringend zu >>entrümpeln<<, so Eckhardt. Dass man für Projekte mit einer Laufzeit von einem Jahr im Voraus jede Ausgabe planen muss, sei einfach unrealistisch.
Christian Preußcher, Geschäftsführer der Euroregion Elbe/Labe, wusste zu berichten, in Deutsch-Niederländischen Projekten warte man nur zwei bis vier Wochen auf die Auszahlung der bewilligten Mittel. In Sachsen seien neun Monate für ein Kleinprojekt und 18 Monate für ein Großprojekt keine Seltenheit. Und dies sei eher der Idealfall, bestätigte Katrin Zilliges für die SAB, fehlende Unterlagen oder Rückfragen zur Abrechnung verzögerten die Auszahlung oft zusätzlich.
"Ich sehe in der Harmonisierung der Umsetzung in den beteiligten Nachbarländern eine wichtige Voraussetzung für eine effektivere Programmumsetzung. Sinnvolle Unternehmenskooperationen scheitern daran, dass tschechische Unternehmen keinen Zugang zum Programm haben. Die sächsischen Ministerien sollten sich gegenüber den tschechischen Partnern dafür einsetzen, dass gleiche Fördervoraussetzungen gelten", so Gisela Kallenbach.
» GRÜNER Antrag ‚Grenzübergreifende Territoriale Zusammenarbeit‘ (Drs. 5/9182)