Datum: 02. Juli 2013

PM 2013-177: Schwarz-Gelb sind Radler, Bahn- und Busfahrer egal, Carsharing ist ein Fremdwort

Eva Jähnigen, verkehrspolitische Sprecherin der GRÜNEN-Landtagsfraktion, erklärt zur heutigen Ablehnung des grünen Gesetzentwurfs für ein sächsisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) durch die Abgeordneten von CDU und FDP im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr:
"Sachsen hatte die Chance, mit diesem GRÜNEN Gesetzesentwurf die Rote Laterne im bundesweiten Vergleich im Bereich ÖPNV-Förderung abzugeben. CDU und FDP haben mit ihrer Ablehnung heute bewiesen, dass ihnen Radler, Bahn- und Busfahrer egal sind. Lärmschutz ist unwichtiger als Straßenneubau. Sinnvoller als ständig ein eigenes Auto bereit zu halten, kann es jedoch sein, wenn moderne CarSharing-Autos bequem erreichbar zur Verfügung stehen. Wir GRÜNEN halten CarSharing für einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung einer neuen und stadtverträglichen Mobilitätskultur. Gerade deshalb wollten wir es als neuen Förderschwerpunkt aufnehmen. Aber CDU und FDP sind offenbar noch nicht so weit."
"Die Aufgaben der Daseinsvorsorge und der Klimaschutz erfordern künftig mehr Investitionen in den Um- und Ausbau unserer Verkehrsinfrastruktur. Das knappe Geld muss ökonomisch effektiver und ökologisch sinnvoller eingesetzt werden. Der sächsische ÖPNV hat steigende Fahrgastzahlen und hohe Kostendeckungsgrade im Betrieb, landesweit um die 70 Prozent. Das wird bei dem absehbar zunehmendem Investitionsstau nicht zu halten sein."
"Unser Gesetzentwurf hätte Städten und Gemeinden Rechtssicherheit geboten. Wir wollten den Kommunen über das Jahr 2013 hinaus die finanziellen Mittel des Bundes zur Verbesserung ihrer Verkehrsverhältnisse vor Ort sichern. Der Investitionsstau beim Öffentlichen Nahverkehr in Sachsens Städten und Gemeinden hätte schnell beendet werden können."
"Wir wollten die Mittelverteilung hin zu einer starken ÖPNV-Förderung umschichten. 70 Prozent des Geldes sollten dem öffentlichen Personennahverkehr zugutekommen und immerhin knapp neun Millionen Euro (10 Prozent) dem Radverkehr. Als Förderschwerpunkte hatten wir neben innovativen Angeboten wie Car-Sharing die grundhafte Sanierung von Straßen und Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen."
Seit Jahren setzt Sachsen bei der Förderung auf Straßenneubau. Derzeit werden nur 15 Prozent des Infrastrukturgeldes für den Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) und 85 Prozent der Finanzmittel für die Straße eingesetzt. Der Bund stellt dem Freistaat Sachsen bis 2019 jährlich rund 88 Millionen Euro für Investitionen in den kommunalen Verkehrsbereich zur Verfügung. Die Entflechtungsmittel werden vom Bund von 2014 bis 2019 auf bisherigem Niveau zur Verfügung gestellt. Darauf haben sich Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder im Juni 2013 geeinigt.
Ab 1. Januar 2014 entfällt jedoch die Zweckbindung der Bundesfördermittel für den Verkehr. Dann könnte das Land das Geld auch für andere Investitionen einsetzen.
› Der GRÜNE Gesetzentwurf für ein sächsisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (SäGVFG) (Drs. 5/9593)
› GRÜNES Eckpunktepapier zum Gesetzentwurf

Hintergrund:
Seit 1.1.2007 erhalten die Bundesländer Geld vom Bund nach dem sogenannten Entflechtungsgesetz. Sachsen bekam bisher ca. 88 Millionen Euro pro Jahr für den kommunalen Verkehrsbau (frühere Förderung nach dem gemeindlichen Verkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) des Bundes).
Ab dem 1.1.2014 fällt die bisher im Bundesrecht festgelegte, verkehrliche Zweckbindung für dieses Geld weg. Die GRÜNE-Fraktion will daher durch eine Neuregelung im Landesrecht die Zweckbindung für die gemeindliche Verkehrsfinanzierung wieder herstellen und gleichzeitig die Prioritätensetzung bei der Vergabe des Fördergelds verändern. Derzeit werden in Sachsen aus den Entflechtungsgeldern nur 15 Prozent in den Öffentlichen Verkehr investiert. 85 Prozent entfallen auf den Straßenbau. Eine Förderung für Radverkehr oder innovative Mobilitätsangebote wie Carsharing ist bisher gar nicht vorgesehen.