PM 2013-182: CDU und FDP ignorieren Erfahrungen des Hochwassers bei der Novellierung des Sächsischen Wassergesetzes
In der heutigen Sitzung des Umweltausschusses waren CDU und FDP nicht bereit, die Novellierung des Sächsischen Wassergesetzes zu vertagen. Die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN appelliert an die Koalitionsfraktionen, die für kommende Woche im Landtag geplante Novellierung des Sächsischen Wassergesetzes aufzuschieben.
"Ich habe angesichts des jüngsten Hochwassers kein Verständnis dafür, dass CDU und FDP dieses Gesetz so eilig durchpeitschen wollen", kritisiert Gisela Kallenbach, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion. "Viel sinnvoller wäre es, die Erfahrungen der jüngsten Flut in das von Anfang an umstrittene Gesetz einfließen zu lassen."
"Der Gesetzentwurf setzt falsche Schwerpunkte. Mit dem Verzicht auf Vorkaufsrechte für Freistaat und Kommunen wollen CDU und FDP auf ein wichtiges Instrument zur Schaffung von Überschwemmungsflächen für vorbeugenden Hochwasserschutz verzichten", beklagt Kallenbach. "Im Gesetzentwurf wurde auch versäumt, ein striktes Bebauungsverbot in Überschwemmungsbereichen festzuschreiben."
"Der technische Hochwasserschutz wird trotz der Erfahrungen der jüngsten Flut weiter klar bevorzugt", schätzt die Abgeordnete ein. "Von Ausgewogenheit kann keine Rede sein. Die nötige Schwerpunktsetzung für den nachhaltigen Hochwasserschutz fehlt weiterhin. Es muss endlich darum gehen, ländergreifende Konzepte zu entwickeln, die von der Quelle der Flüsse bis zur Mündung reichen."
"Mit der geplanten Verfahrensbeschleunigung wird die Mitwirkung von Bürgerschaft und Verbänden beschnitten und Abwägungsmöglichkeiten ausgeschlossen. Experten sehen darin ein schwerwiegendes Abweichen von den bundesweit einheitlichen Grundsätzen der Planfeststellung."
"Im Gesetz ist zudem ein absolutes Bepflanzungsverbot und die Entfernung von Gehölzen selbst auf kleinsten Hochwasserschutzanlagen vorgesehen – eine völlig überzogene Lösung. Hier sollte stattdessen nach Einzelfall entschieden werden."
"Wasserkraftbetreiber sollen im Gesetz durch die Wasserentnahmegebühr überdurchschnittlich belastet werden", beklagt Kallenbach. "Dass Braunkohleunternehmen angesichts millionenschwerer Sanierungskosten durch die Sulfat- und Eisenbelastung in der Lausitz von der Gebühr befreit bleiben, ist ein Skandal."
"Kleine Wasserkraftanlagen drohen durch die Gebührenhöhe schlagartig unwirtschaftlich zu werden", kritisiert die Abgeordnete. "Anlagen mit einer Leistung unter 250 kW sollten ganz von der Entnahmegebühr zu befreit werden. Wir schlagen vor, die Gebühren für größere Anlagen auf 0,005 Cent pro Kubikmeter Wasser zu halbieren."
Die Leipziger Landtagsabgeordnete kritisiert auch die Regelungen zur Schiffbarkeit: "Die willkürliche Einstufung der Tagebaurestseen und ihrer Überleiter als schiffbare Gewässer und somit die pauschale Freigabe für Motorboote ist insbesondere im Leipziger Raum aus gewässerökologischer und touristischer Sicht überaus problematisch. Im Südraum von Leipzig protestieren die Bürgerinnen und Bürger schon lange dagegen. Engagierte Wassersportler und Naturschützer haben schon über 11.000 Unterschriften dazu gesammelt. Die Staatsregierung ignoriert diesen Bürgerwillen."
› Eckpunktepapier der GRÜNEN-Landtagsfraktion "Das neue sächsische Wassergesetz – Falsche Schwerpunkte, vergebene Chancen"