Datum: 17. Juli 2013

PM 2013-193: Verfassungsgerichtshof verhandelt am 28. August Normenkontrollverfahren zur Finanzierung der freien Schulen

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen wird sich am 28. August ab 10 Uhr in einer mündlichen Verhandlung mit dem Normenkontrollverfahren zur Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft in Sachsen befassen. Ob an diesem Tag bereits ein Urteil gesprochen wird, ist offen.
43 Landtagsabgeordnete, darunter alle Abgeordneten der GRÜNEN- und der SPD-Fraktion sowie 20 Abgeordnete der LINKEN, hatten die Klage im März 2012 gemeinsam eingereicht. Überprüft werden soll die Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften des Sächsischen Gesetzes über die Schulen in freier Trägerschaft, die im Zuge des Haushaltsbegleitgesetzes 2011/2012 verschärft worden waren.
"Die Schulen in freier Trägerschaft sind in Sachsen zunehmend in ihrer Existenz gefährdet. Sie drohen unfreiwillig zu exklusiven Einrichtungen zu werden, da sich einkommensschwache Familien das Schulgeld nicht mehr leisten können. Das ist unsozial. Die Reden von der freien Schulwahl und dem verfassungsrechtlich verankerten Sonderungsverbot verkommen so zu leeren Floskeln. Ob die sächsischen Regelungen, wie das Juristische Gutachten des Landtags vermuten lässt, verfassungswidrig sind, wird nun in Leipzig zu entscheiden sein", erläutert Annekathrin Giegengack, stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, die Klage.
Neben der Abschaffung des Schulgeldersatzes für Kinder aus einkommensschwachen Familien wurde die Wartefrist bis zur Genehmigung freier Schulen von drei auf vier Jahre verlängert. Außerdem wurde die Finanzierung an die Vorgaben zur Klassenbildung und -zügigkeit geknüpft, die für Schulen in öffentlicher Trägerschaft gelten. Das Normenkontrollverfahren soll nun die Verfassungswidrigkeit der mit dem Doppelhaushalt 2010/11 verabschiedeten Kürzungen im Bereich der freien Schulen belegen. Giegengack hofft, dass die zwischen Staatsregierung und Freien Schulen umstrittene Gesamtfinanzierung der Schulen in freier Trägerschaft einer kritischen Prüfung unterzogen wird.
"Staatliche und freie Schulen stehen in keinem fairen Wettbewerb. Während die freien Schulen in finanzieller Hinsicht benachteiligt sind, fehlt es den staatlichen Schulen an Selbstständigkeit. Freie Schulen in ihren Rechten zu beschneiden, um die Abwanderung von Schülerinnen und Schülern an diese Schulen zu stoppen, ist der falsche Weg. Vielmehr sollten den staatlichen Schulen mehr Freiräume gegeben werden, um inhaltlich und konzeptionell mit freien Schulen konkurrieren zu können."
Zwei Tage vor der Verhandlung, am Montag, 26. August, 11 Uhr, wird Annekathrin Giegengack den Stand des Normenkontrollverfahrens erläutern.
Klageschrift vom 27. März 2012Eckpunktepapier der GRÜNEN-Landtagsfraktion zur Klage