Datum: 19. Januar 2013

PM 2013-20: Waffen in den Händen von Rechtsextremisten – Innenmnister schafft kein Vertrauen in Entwaffnung

Zu den Antworten von Innneminister Ulbig auf die Kleinen Anfragen (Drs. 5/10917 bis 10919) erklärt  Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion:

„Die Antworten von Innenmnister Ulbig schaffen kein Vertrauen, dass Rechtsextremisten und rechtsextremistisch motivierten Straftäter in Sachsen entwaffnet werden. Landeskriminalamt und der Inlandsgeheimdienst namens „Verfassungsschutz“ gingen von 22 rechtsmotivierten Straftätern und 45 Personen mit Bezügen zur rechtsextremistischen Szene aus, also 65 Personen aus. 30 Personen, davon 23 aus der NPD,  seien unter dem Blickwinkel des § 5 Abs. 2 Waffengesetz überprüft worden, von denen 24 „negativ abgeschlossen“ wurden, also keine Konsequenzen gezogen wurden. Nur in einem Fall konnte die Waffenbesitzkarte bestandskräftig widerrufen werden.“  

„Die sächsischen Behörden tun keineswegs alles, um Klarheit zu schaffen. So können LKA und „Verfassungsschutz“ keine Auskunft geben, in wie vielen Fällen  sie die zuständigen Waffenbehörden zwischen 2000 und dem Bekanntwerden des NSU 2011 über Erkenntnisse zu Rechtsextremisten mit Zugang zu Waffen informierten. Offenbar ist über ein Jahr nach dem NSU eine Aufarbeitung dieser Fragen unterblieben!

Weiter aufklärungsbedürftig ist die Weigerung des Landesamtes für „Verfassungsschutz“ 11 Personen an die Waffenbehörden zu nennen, weil Quellenschutz bestehe. Ulbig bestreitet  zwar, dass es sich dabei nicht um V-Leute des „Verfassungsschutzes“ in der rechtsextremistischen Szene handle, die angegebene Erklärung kann aber kaum überzeugen“, so Lichdi abschließend. 

 

Die Kleinen Anfragen enthalten weitere interessante Daten, lassen aber viele Fragen offen. Die regionalen Schwerpunkte rechtsextremistischer Personen mit waffenrechtlichen Erlaubnissen ist bemerkenswert. Von den 45 Personen leben 12 im Erzgebirgskreis, je 6 in den Kreisen Görlitz und Sächsische-Schweiz-Ostererzgebirge, 4 in Dresden und 3 im Kreis Bautzen.

Innenminister Ulbig verweigert zudem die erbetene Antwort auf eine Aufschlüsselung der Art der waffenrechtlichen Erlaubnis. Der Staatsregierung sollen auch keine Erkenntnisse vorliegen, wie viele Rechtsextremisten unerlaubt Waffen besitzen oder mit diesen handeln.

» Kleine Anfrage "Waffenrechtliche Zuverlässigkeit von V-Leuten" (Drs. 5/10917)

» Kleine Anfrage "Rechtsextreme mit Waffenschein" (Drs. 5/10918)

» Kleine Anfrage "Waffenrechtliche Zuverlässigkeit von Rechtsextremen – Nachfrage" (Drs. 5/10919)