Datum: 04. September 2013

PM 2013-222: Dienstrechtsreform: Staatsregierung verpasst Chance, Überalterung des öffentlichen Dienstes entgegen zu wirken

Zur heutigen Anhörung des Gesetzes zur "Neuordnung des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts" (Drs. 5/12230) im Haushaltsausschuss erklärt Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion:
"Die Sachverständigen haben den Gesetzentwurf der Staatsregierung in Gänze kritisiert. Nahezu einhelliger Tenor war, dass die einmalige Chance auf Gestaltung eines attraktiven Dienstrechts verpasst wurde."
Besonders interessierte die GRÜNE-Fraktion, wie ein wettbewerbsfähiges, modernes Dienst- und Besoldungsrecht im Freistaat aussehen müsste, um künftige Anforderungen wie die Überalterung des öffentlichen Dienstes bestehen zu können.
"Die Sachverständigenanhörung hat klar gezeigt: Mit diesem Gesetzentwurf wird die Staatsregierung die massiven Probleme des demographischen Wandels und der zunehmenden Überalterung im Öffentlichen Dienst nicht lösen können. In den kommenden Jahren wird eine Vielzahl der Bediensteten in den Ruhestand gehen. Die Notwendigkeit, jetzt gut ausgebildeten Nachwuchs in die Verwaltung zu holen, wird im Gesetzentwurf vollkommen verkannt."
"Insbesondere die unteren Besoldungsgruppen müssen besser entlohnt werden. Der Wegfall der Jahressonderzahlungen war für sie ein heftiger finanzieller Einschnitt. Für überlegenswert halte ich daher den Vorschlag, den bisherigen einfachen Dienst abzuschaffen und in den mittleren Dienst zu integrieren. Das würde beispielsweise die Situation im Justizwachtmeisterdienst verbessern."
Die Sachverständige Prof. Dr. Sabrina Schönrock, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, erläuterte die Notwendigkeit für Personalentwicklung in der Verwaltung aus: "Dem drohenden Fachkräftemangel in der Verwaltung muss mit Personalkonzepten entgegengewirkt werden, damit der Öffentliche Dienst seine Aufgaben weiter erfüllen kann. Die Möglichkeit zur Steigerung der Attraktivität des Öffentlichen Dienstes wurde bisher nicht ausgereizt."
Die Sachverständige erläuterte, dass die großzügig gezahlten Zuschläge keine Kompensation für ein grundsätzlich niedriges Besoldungsniveau oder den Wegfall der Sonderzahlungen sein dürfen. Die Grundbesoldungen müssen auch ohne Zulagen angemessen sein.
Jähnigen fasst zusammen: "Der Weg zu einem modernen Dienstrecht ist in Sachsen noch sehr weit. Wir haben mit unserem Antrag zur Fachkräftegewinnung dargelegt, wie Fachkräfte an einen modernen Öffentlichen Dienst gebunden werden können. Diese Vorschläge wurden von vielen Sachverständigen ebenfalls vorgetragen. Im Gesetzentwurf der Staatsregierung ist dazu nichts zu finden. Die Abgeordneten von CDU und FDP sollten daher die Anregungen aus der Anhörung sorgfältig überdenken
» grüner Antrag "Fachkräftegewinnung für Sachsens Öffentlichen Dienst – anstehende Dienstrechtsreform nutzen" (Drs. 5/11106) wurde heute ebenfalls im Ausschuss für Haushalt und Finanzen behandelt und wird morgen im Innenausschuss abgestimmt.