Datum: 05. September 2013

PM 2013-225: Wahlrecht – Sachverständige unterstützen Reformvorschläge der GRÜNEN

Zur heutigen Expertenanhörung im Innenausschuss zum grünen Gesetzentwurf "Sicherung der verfassungsrechtlichen Vorgabe zur Größe des Sächsischen Landtag", (Drs. 5/11105), erklärt Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Landtagsfraktion:
"Die beiden geladenen Sachverständigen haben unseren Gesetzentwurf unterstützt, weil auf dieser Grundlage mit hoher Wahrscheinlichkeit künftig im sächsischen Wahlrecht eintretende Probleme bereits jetzt gelöst werden können. Damit entfiele Nachsteuerungsbedarf wie im Bundestagswahlrecht. Wir fühlen uns daher in den Zielen unseres Gesetzentwurfs bestätigt."
Der Sachverständige Prof. Dr. Behnke, Zeppelin Universität Friedrichshafen, wies klar darauf hin, dass der Sächsische Landtag bei zukünftigen Wahlen mit einer weiteren Aufblähung über die bisherige Zahl von zwölf Überhang- und Ausgleichsmandaten rechnen muss.
Dies unterstützt Eva Jähnigen: "Die Analyse der Experten zeigt, dass wir bei der Reform des Landtagswahlrecht dringend handeln müssen. Strategisches Stimmverhalten nimmt seit Jahren zu und verschärft das Problem von Überhang- und Ausgleichsmandaten. Deshalb müssen wir als Gesetzgeber jetzt handeln."
Der Sachverständige und Wahlrechtsexperte Matthias Cantow von wahlrecht.de verdeutlichte die Folgen einer solchen dauerhaften Überschreitung der in der Verfassung vorgesehenen Regelgröße von Abgeordneten: "Es ist wahrscheinlich, dass bei einer weiteren Aufblähung des Landtags durch Überhang- und Ausgleichsmandate ein mögliches Wahlprüfungsverfahren vor dem Verfassungsgericht Erfolg haben könnte."
Jähnigen fasst zusammen: "Die Sachverständigen haben in ihren Stellungnahmen deutlich gemacht, dass ein dauerhaftes Überschreiten der Regelgröße des Landtags durch Überhang- und Ausgleichsmandate keine Petitesse ist, sondern ein massives verfassungsrechtliches Problem. Unser Gesetzentwurf setzt genau da an. Wir wollen erreichen, dass diese Abweichung von der Regelgröße gar nicht erst entsteht und auf diese Weise ein rechtssicheres Wahlrecht gewährleisten."
» Link zur Stellungnahme des Sachverständigen Matthias Cantow » Link zum grünen Gesetzentwurf "Sicherung der verfassungsrechtlichen Vorgabe zur Größe des Sächsischen Landtags – Sächsisches Landtagsgrößensicherungsgesetz (SächsLtGSG)", (Drs. 5/11105)
» Link zum Positionspapier der Fraktion