PM 2013-228: Verfassungsbeschwerde wegen Funkzellenabfrage im Februar 2011 in Dresden ein
Katrin Göring-Eckardt, Spitzenkandidatin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Bundestagswahl, hat Verfassungsbeschwerde wegen der Funkzellenabfrage im Februar 2011 in Dresden eingelegt.
Im Mai 2012 hatte das Amtsgericht Dresden die Beschwerde von Katrin Göring-Eckardt als unbegründet zurückgewiesen. Daraufhin legte Göring-Eckardt beim Landgericht Dresden Beschwerde gegen die Ausforschung ihrer Verbindungsdaten ein. Diese war am 8. August 2013 zurückgewiesen worden. Zur Wahrung der vorgeschriebenen Monatsfrist reichte die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags am 7. September Verfassungsbeschwerde ein. Vertreten wird Göring-Eckardt durch den GRÜNEN-Landtagsabgeordneten Johannes Lichdi aus Dresden.
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