Datum: 16. September 2013

PM 2013-234: Mehr Geld für Asylbewerber? Wir werden darauf achten, dass der Ankündigung des Innenministers konkrete Taten folgen

Zur Ankündigung von Innenminister Markus Ulbig (CDU), Landkreise und kreisfreie Städte bei der Unterbringung von Flüchtlingen finanziell stärker zu unterstützen, erklärt Elke Herrmann, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
 
"Endlich wird der Innenminister aktiv. Flüchtlinge leben in Sachsen zum Teil in katastrophale Zuständen. Das muss sich ändern. Ihre menschenwürdige Aufnahme ist schließlich keine lästige Pflicht, sondern ist unsere menschenrechtliche Verpflichtung."
 
"Bis vor Kurzem stritt der Innenminister öffentlich ab, die Kommunen bei der Finanzierung der Unterbringung von Asylbewerbern im Stich zu lassen. Ich hoffe, nun hat ein Umdenken bei ihm eingesetzt. Wir werden darauf achten, dass seiner Ankündigung konkrete Taten folgen."
 
"Meine Fraktion hat schon bei der Haushaltsaufstellung 2013/2014 mit einem Änderungsantrag die Anhebung des im Flüchtlingsaufnahmegesetz geregelten Pauschalbetrages gefordert. Ohne Erfolg! Der Antrag wurde abgelehnt. Wir meinen, dass der Freistaat je Person und Vierteljahr 310 Euro mehr für die Unterbringung von Flüchtlingen an die Kommunen überweisen muss."
 
"Wir fordern, dass Flüchtlinge am besten dezentral in Wohnungen untergebracht werden sollten. Wohnraum ist in Sachsen zumeist ausreichend vorhanden. Die Flüchtlinge würden sich besser integrieren können. Die Staatsregierung muss die Landkreise und kreisfreien Städte darin unterstützen, entsprechende dezentrale Unterbringungskonzepte zu erarbeiten. Wichtig wäre zudem, dass der Innenminister auf seine populistische pauschale Unterstellung des Asylmissbrauchs gegenüber bestimmten Flüchtlingen verzichten würde. Das würde die Kommunen darin unterstützen, mehr Akzeptanz in der Bevölkerung gegenüber der Aufnahme von Flüchtlingen zu finden."
 
 
Hintergrund:
• Seit 2001 erstattet der Freistaat gem. Paragraf 10, Absatz 1 Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz an die Landkreise und kreisfreien Städte für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen einen Pauschalbetrag, der im Jahre 2003 von 4806,16 Euro auf 4500,00 Euro pro Jahr und pro Person (von 13,17 pro Person/pro Tag auf 12,33 pro Person/pro Tag) gesenkt wurde. Mit der Pauschale sollen alle notwendigen Ausgaben unter Einschluss der Ausgaben für den personellen und sächlichen Verwaltungsaufwand, für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie für liegenschaftsbezogene Ausgaben und Aufwendungen im Rahmen der Unterbringung abgegolten werden.

• Seit 2003 gibt es keine Veränderungen bezüglich der Höhe der Pauschale, die das Land an die Landkreise und kreisfreien Städte leistet.
Demgegenüber sind die Lebenshaltungskosten in den letzten zehn  Jahren stark angestiegen mit der Folge, dass die festgesetzte Pauschale für eine menschenwürdige Unterbringung nicht mehr ausreicht. Die Gebietskörperschaften können die Unterbringung und Aufnahme von Flüchtlingen entweder nicht mehr kostendeckend umsetzen oder aber sie sparen, um die Kosten zu senken derart, dass die Qualität z.B. der Gemeinschaftsunterkünfte stark darunter leidet.