PM 2013-238: Überfällig: GRÜNE fordern, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gesetzlich zu regeln
Mit dem GRÜNEN-Gesetzentwurf "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen", der am Mittwoch, 18.09., abschließend im Sächsischen Landtag behandelt wird, soll vor allem die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf Landesebene und in den Kommunen endlich verbindlich geregelt werden.
Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag erklärt dazu: "Wir wollen das aktive Wahlalter für Landtagswahlen, Kommunalwahlen sowie Bürgerentscheide durch eine Verfassungsänderung von 18 auf 16 Jahre senken. Wesentliches Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die Interessen von Kindern und Jugendlichen bei allen öffentlichen Maßnahmen zu berücksichtigen. Nur so wird es uns gelingen, die Rechte von Kindern und Jugendlichen mit Leben zu füllen und Sachsen kinder- und jugendgerechter zu gestalten. Hierzu sind Änderungen der Verfassung, der Gemeinde- und Landkreisordnung und des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen vorgesehen."
Auf dem ConFestival der Staatsregierung im Jahr 2012 haben Jugendliche im Alter von 14 bis 27 Jahren in Workshops ihre Vorstellungen von politischer Mitwirkung in Sachsen klar formuliert. Sie sprechen sich für ein Wahlrecht ab 16 aus, fordern eine bessere Kommunikation politischer Inhalte, mehr Jugendbeteiligung in den Kommunen und eine gesetzliche Verankerung von Beteiligungsformen für Kinder und Jugendliche. "Die zentralen Forderungen der Jugendlichen an die Staatsregierung sind in unserem Gesetzentwurf enthalten", betont Elke Herrmann.
Seit 1992 verpflichtet die UN-Kinderrechtskonvention die Bundesländer in Deutschland zur Umsetzung von Entwicklungs-, Schutz- und Beteiligungsrechten für Kinder und Jugendliche. "Das Recht und der Wunsch von Kindern und Jugendlichen verbindlich mitbestimmen zu können, muss von der Staatsregierung endlich ernst genommen werden. Dafür braucht es eine gesetzliche Regelung.", so Elke Herrmann abschließend.
Hintergrund:
» "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Kinder- und Jugendrechtsgesetz – SächsKJRG)" (Drs. 5/7651)
» Informationen zum Sächsischen Kinderrechtspreis GRIBS