Datum: 02. Oktober 2013

PM 2013-250: Für mehr Verkehrssicherheit – GRÜNE fordern Tempolimit von 120 km/h auf Sachsens Autobahnen

Die Diskussion war lebhaft bei der heutigen Experten-Anhörung im Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Verkehr (AWAV) zum grünen Antrag für ein generelles Tempolimit von 120 km/h auf sächsischen Autobahnen sowie 100 km/h auf den stadtnahen Abschnitten von Dresden, Chemnitz, Leipzig und Plauen. Allerdings konnte sie nur mit dem von der GRÜNEN-Fraktion benannten Sachverständigen Polizeidirektor Martin Mönnighoff geführt werden. Die anderen Fraktionen wollten keine Sachverständigen benennen.
"Für uns liegen die Vorteile für ein Tempolimit klar auf der Hand", erklärt Eva Jähnigen, verkehrspolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion im Sächsischen Landtag. "Nichts ist geeigneter, um die Verkehrssicherheit auf Autobahnen zu erhöhen."
"Dort, wo Tempolimits auf Autobahnen eingeführt worden sind, ging die Zahl der Verkehrstoten um mindestens 20 Prozent zurück. Das nächtliche Tempolimit auf der Autobahn zwischen Braunschweig und Magdeburg hat die Todesrate sogar halbiert. In der Verkehrswissenschaft gibt es eine einfache Faustformel: Eine ein Prozent niedrigere Durchschnittsgeschwindigkeit senkt die Anzahl der Verkehrsunfälle um zwei Prozent, vermindert die Anzahl der Verletzten um drei Prozent und die Todesfälle um vier Prozent", erläuterte Polizeidirektor Martin Mönnighoff. Er war mehr als zehn Jahre Fachgebietsleiter des Lehrstuhls Polizeiliche Verkehrslehre an der Deutschen Hochschule der Polizei war.
"70 Prozent aller tödlichen Autobahn-Unfälle in Deutschland ereignen sich auf Abschnitten ohne Geschwindigkeitsbegrenzung. Auch in Sachsen ist das Risiko im Fall eines Verkehrsunfalls getötet oder schwerverletzt zu werden, in diesen Bereichen am höchsten. Wenn es auf der Autobahn zu einem Unfall kommt, ist die Wahrscheinlichkeit getötet zu werden mehr als doppelt so hoch wie auf allen anderen Straßen", erläutert Eva Jähnigen.
"Geschwindigkeitsbegrenzungen bei stadtquerenden Autobahnabschnitten verringern zudem die Lärmbelastung der Anwohner. Sven Morloks Brandenburger Amtskollege Jörg Vogelsänger hat gezeigt, dass es durchaus möglich ist, aus Lärmschutzgründen Tempolimits für Autobahnabschnitte anzuordnen, die zur Entlastung nahe gelegener Wohngebiete beitragen", sagt die Verkehrspolitikerin.
"Hinzu kommt: Geschwindigkeitsbegrenzungen sind leicht umsetzbar und kostengünstig. Ganz im Gegensatz zum Bau von Lärmschutzwänden und der Nachrüstung der Fahrbahndecken mit offenporigem Asphalt. Deshalb haben wir die Staatsregierung aufgefordert, sich im Bundesrat für eine bundesweit einheitliche Lösung einzusetzen", erklärt Jähnigen.
Hintergrund:
» Der grüne Antrag "Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen" (Drs. 5/6993)
Die Bundesrepublik Deutschland ist der einzige Staat in Europa ohne allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung für Pkw auf Autobahnen. Die Spanne der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Pkw auf Autobahnen in Europa beginnt bei 110 km/h (Norwegen). Italien, Belgien, Griechenland, Finnland, Portugal, die Schweiz, Großbritannien und Spanien haben eine Obergrenze bis max. 120 km/h. Die höchsten Obergrenzen liegen bei 130 km/h.
Während sich "nur" 3,9 Prozent aller Personenschadensunfälle in Sachsen im Jahr 2012 auf Autobahnen ereigneten (532 von 13.633), wurden dabei 9 Prozent aller bei Verkehrsunfällen Getöteten (19 von 211), 6,3 Prozent aller Schwerverletzten und 4,6 Prozent aller Leichtverletzten registriert.
Als ein Maß für die Unfallschwere kann man das Verhältnis der Anzahl der Getöteten zu der Anzahl der Unfälle mit Personenschaden der entsprechenden Ortslage und Straßenklasse verwenden. Im Jahr 2012 verunglückten bei je 1.000 Unfällen mit Personenschaden im Freistaat Sachsen 15 Menschen tödlich (2011: 14). Dabei schnitten die Autobahnen mit 36 Getöteten auf je 1.000 Unfälle mit Personenschaden (2011: 38) am schlechtesten ab.
Quelle: Statistischer Bericht Straßenverkehrsunfälle im Freistaat Sachsen 2012