Datum: 04. Oktober 2013

PM 2013-252: Anerkennungsdschungel wird nicht gelichtet

"Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen wird in Sachsen nicht viel leichter", zeigt sich Elke Herrmann, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, nach der heutigen Anhörung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung ‚Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen‘ (SächsBQFG) im Schulausschuss enttäuscht.
"Auch mit dem neuen Gesetz wird es für die Antragsteller und Antragstellerinnen schwer sein, sich zurecht zu finden. Der Anerkennungsdschungel wird nicht gelichtet."
"Denn neben dem Gesetzentwurf der Staatsregierung existieren in Sachsen weitere 14 Gesetze und Verordnungen, in denen Regelungen zur Berufsanerkennung verankert sind und die nach wie vor neben dem SächsBQFG zur Anwendung kommen", kritisiert Herrmann. "Das betrifft zum Beispiel die Berufsgruppen der Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen, Ingenieure und Angehörige der Gesundheitsfachberufe."
"Von einer Vereinheitlichung und Vereinfachung der Anerkennungsverfahren kann also nicht die Rede sein."
"Leider hat die Staatsregierung mit ihrem Gesetzentwurf die Chance verpasst, ein Recht auf Beratung zu etablieren", bemängelt die Abgeordnete.
Der Sachverständige Kay Tröger von der Informations- und Beratungsstelle Anerkennung Sachsen (IBAS), die in Sachsen für die Anerkennungserstberatung zuständig ist, stellte anschaulich dar, dass bei immerhin 66 verschiedenen Anerkennungsstellen im Freistaat eine erste Orientierungsberatung unerlässlich und wesentlich für eine zügige Anerkennung ist.
"Wir brauchen also in Zukunft eine zentrale Anlauf- und Beratungsstelle, die Migrantinnen und Migranten, die hier arbeiten möchten, eine erste Orientierung bietet. Sie sollte mit allen relevanten Akteuren wie Kammern, Hochschulen, Carriercentern gut vernetzt sein. Gleichzeitig muss sie Ansprechpartnerin für Unternehmen werden, die mehr über die Rahmenbedingungen zur Beschäftigung von Nichtdeutschen erfahren wollen. In den Empfehlungen des ‚Runden Tisches Anerkennung‘ war eine solche Forderung schon enthalten. Diese Beratungsstelle muss von der Staatsregierung finanziert werden", fordert Herrmann.
"Andere Bundesländer wie etwa Hamburg schreiben einen Anspruch auf Beratung gesetzlich vor und verhelfen so auch Lehrerinnen und Lehrern zu einer Anerkennungschance. Für ein ähnliches Vorgehen haben sich Nordrhein-Westfalen oder auch das Saarland entschieden."
"Völlig unklar ist zudem die Finanzierung der Anpassungslehrgänge, mit denen vorhandene Ausbildungslücken geschlossen werden sollen. Hier erwarte ich dringend Antworten von der Staatsregierung", schließt die Abgeordnete.

» ‚Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen‘ (Drs. 5/12266)
» Empfehlungen des ‚Runden Tisches Anerkennung‘

Hintergrund:
Mit dem Gesetz sollen im Ausland erworbene Berufsqualifikationen künftig leichter festgestellt und anerkannt werden. Das Anerkennungsverfahren soll für die Antragsteller transparenter gestaltet werden.