PM 2013-268: Ausweitung des Mittelschulmoratoriums auf Grundschulen – Wo bleibt die Schulgesetznovelle?
Zum Antrag der CDU- und FDP-Fraktion zur "Sicherung eines hochwertigen öffentlichen Schulsystems im ländlichen Raum" (Drs. 5/12865) erklärt Annekathrin Giegengack, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
"Der Erhalt eines zukunftsfesten Schulnetzes im ländlichem Raum ist eine echte Herausforderung und darf nicht auf dem Jahrmarkt der Eitelkeiten verhökert werden. Die Schule gehört ins Dorf wie die Kirche und die Apotheke, sie ist mehr als ein ‚Standortfaktor‘. Dabei ist die Schulstruktur kein Zufallsprodukt. Der Erhalt von Schulstandorten darf weder dem Lehrernotstand noch den allgemeinen Sparzielen geopfert werden."
"Unser Schulgesetz hat sich als zu starr erwiesen, viel Regelungen sind veraltet. So finden sich keine Hinweise auf die unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten in der Stadt und auf dem Land. Es fehlen zudem Anreize, neue Wege zu beschreiten und innovative Ansätze zu finden, um mit strukturellen Herausforderungen umzugehen. Unkonventionelle Lösungen müssen erlaubt, ja gewollt sein. Auch der Schulartübergreifende Unterricht darf nicht länger aus ideologischen Gründen abgelehnt werden. Die Zusammenlegung einer Mittelschule mit einem Gymnasium kann einen Schulstandort retten und den Schülerinnen und Schülern kilometerlange Schulwege ersparen."
"Wir haben bereits 2011 das Mittelschulmoratorium als rechtlich fragwürdig kritisiert. Nun wird es auf die Grundschulen ausgedehnt. Vorläufige Rechtsnormen schaffen keine Verbindlichkeit. Die Frage, weshalb eine amtierende Staatsregierung die Menschen im Land und die Opposition im Landtag mit einer Schulgesetznovelle in die nächste Legislatur vertröstet, bleibt unbeantwortet. Derzeit fallen neun Oberschulen unter das Moratorium – da mutet es schon recht eigenwillig an, sich als Retter der Landschulen zu präsentieren."