Datum: 25. Januar 2013

PM 2013-27: GRÜNE wollen Sachsen auf den aktuellen Stand des Wahlrechts bringen

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag will das Sitzzuteilungsverfahren bei Landtagswahlen modernisieren und Überhangmandate weitgehend verhindern. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird am nächsten Donnerstag in den Landtag eingebracht.
"Die Landtagswahl in Niedersachsen hat gezeigt, wie knapp Wahlen ausgehen können. Das in Sachsen angewandte, antiquierte Sitzzuteilungsverfahren nach d’Hondt gewährleistet kein unverzerrtes Abbild des Wahlergebnisses bei den Landtagssitzen. Bei einem knappen Wahlausgang könnte dies entscheidend sein. Darum besteht hier Handlungsbedarf", argumentiert Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion. "Wir wollen Sachsen auf den aktuellen Stand des Wahlrechtes bringen. Das Sitzzuteilungsverfahren nach Sainte Lague/Schepers (Divisorverfahren mit Standardrundung) wird bei den meisten Landtagswahlen und der Bundestagswahl angewandt."
"Wir können nicht weiter hinnehmen, dass dauerhaft mehr als die in der Verfassung festgeschriebenen 120 Mitglieder in den Landtag einziehen. Darum muss ab der nächsten Landtagswahl im Freistaat das Entstehen von Überhangmandaten verhindert werden. Nach unserem Vorschlag soll die Anzahl der Wahlkreise von derzeit 60 auf 48 reduziert werden, wobei die Gesamtzahl von 120 Abgeordneten unverändert bleibt", erklärt Jähnigen. "Durch das veränderte Verhältnis von Direktwahlkreisen zur Gesamtzahl der Abgeordneten sinkt die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Überhangmandaten deutlich."
"Der Vorschlag der Staatsregierung für den Neuzuschnitt der Landtagswahlkreise wird das Problem der Überhangmandate hingegen deutlich verstärken", kritisiert die Abgeordnete. "Da die Wahlkreise zu Gunsten der CDU geschnitten werden sollen, droht eine noch höhere Anzahl an Überhang- und damit Ausgleichmandaten als derzeit."
Der Sächsische Landtag setzt sich zur Zeit aus 132 Abgeordneten zusammen, zwölf Abgeordnete mehr als in der Verfassung vorgesehen. "Wenn wir die Überhangmandate durch die Änderung des Wahlgesetzes verhindern, passen wir das Sächsische Wahlgesetz den jüngsten Verfassungsrechtsprechungen an. Dort wird ein regelmäßiges Überschreiten der Regelgröße eines Landtages sehr kritisch bewertet und das Ziel verfolgt, Überhangmandate bereits im Entstehen zu verhindern", erläutert Jähnigen.
Die erste Lesung des Gesetzentwurfs findet am Donnerstag, den 31.01., als 3. Tagesordnungspunkt der Landtagssitzung statt.
» ‚Gesetz zur Sicherung der verfassungsrechtlichen Vorgabe zur Größe des Sächsischen Landtags  – Sächsisches Landtagsgrößensicherungsgesetz (SächsLtGSG)‘ (Drs. 5/11105)