Datum: 29. Oktober 2013

PM 2013-278: Thema Dienstrechtsreform – Staatsregierung verspielt die Chance, den Freistaat als Arbeitgeber attraktiver zu machen

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hat heute ihre Ideen für ein modernes Dienstrecht in Sachsen und die damit verbundene Kritik am aktuellen Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Neuordnung des Beamten, Besoldungs- und Versorgungsrechts (Drs. 5/12230) vorgestellt.
Dazu erklärt Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der Fraktion:
"Die Staatsregierung verspielt die Chance, den Freistaat als Arbeitgeber attraktiver zu machen. Die Überalterung des öffentlichen Dienstes in Sachsen wird absehbar zu einer massiven Herausforderung. Bei Stellenneubesetzungen stehen wir zunehmend in Konkurrenz um qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber mit den Bundesländern, dem Bund sowie der Wirtschaft. Sachsen braucht für diesen Wettbewerb ein attraktives Dienstrecht. Wo ein großer Wurf nötig wäre, kommt kaum mehr als heiße Luft."
 
"Wir GRÜNEN kritisieren die falsche Schwerpunktsetzung bei der Besoldung der Beamtinnen und Beamten im Freistaat. Statt auf verschiedene Zulagen zur Aufbesserung der Grundbesoldung zu setzen, die zudem dem Haushaltsvorbehalt unterliegen, brauchen Sachsens Beamtinnen und Beamte eine solide Grundbesoldung. Meine Fraktion wird sich daher dafür einsetzen, das im Jahr 2010 gestrichene Weihnachtsgeld teilweise für die Beamtinnen und Beamten bis zur Besoldungsgruppe A 12 wieder einzuführen und dieses zukünftig auf das Grundgehalt umzulegen. Wir wollen bis zur Besoldungsgruppe A 9 die Grundbesoldungen um 70 Prozent des ehemaligen Weihnachtsgeldes erhöhen und für die Besoldungsgruppen A 10 – 12 eine Erhöhung um 40 Prozent des ehemaligen Weihnachtsgeldes vornehmen." 
"Der einfache Dienst ist ein Relikt des Beamtenwesens, er muss endlich abgeschafft werden. Die wenigen hundert betroffenen Justizwachtmeister wollen wir zukünftig höher einstufen."
"Der von der Staatsregierung festgeschriebene Personalgewinnungszuschlag wäre richtig, wenn es allein darum geht, Spezialistinnen und Spezialisten für die Beamtenschaft zu gewinnen. Jedoch ist die konkrete Ausformung im Gesetzentwurf zum Teil grotesk. Den Personalgewinnungszuschlag auch im Falle eines drohenden Weggangs eines Beamten zu zahlen, öffnet etwaigem Missbrauch Tür und Tor. Wir GRÜNEN wollen diese Zahlung transparent gestalten und deutlich einschränken." » Beispielrechnungen für die Umlegung der Jahressonderzahlungen