Datum: 11. November 2013

PM 2013-290: Rechtsformwechsel der SLUB wäre ein folgenschwerer Fehler

"Die Umwandlung der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek (SLUB) in einen Staatsbetrieb ist nicht durchdacht und alles andere als alternativlos. Die Staatsregierung springt zu kurz und landet auf dem falschen Bein", schlussfolgert Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, hochschulpolitischer und kulturpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, aus der heutigen Anhörung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung.
"Höhere Selbstständigkeit und größere Flexibilität in der Mittelverwendung sind notwendig, damit die SLUB ihren Aufgaben, insbesondere der Gestaltung des digitalen Wandels und der zentralen Dienstleistungen für öffentliche und wissenschaftliche Bibliotheken in Sachsen, gerecht werden kann. Jedoch konnte auch heute keine plausible Begründung für die Überführung von der Anstalt öffentlichen Rechts in einen Staatsbetrieb genannt werden, dafür aber viele Fallstricke."
Der aktuelle Gesetzentwurf steht zudem im Widerspruch zum Prinzip der Hochschulfreiheit. So erläuterte Dr. Eric Steinhauer, einer der führenden Bibliotheksrechtler, dass die Beschneidung des Einflusses der TU Dresden insbesondere auf die wissenschaftliche Informationsversorgung ihre grundrechtlich geschützte Wissenschaftsfreiheit und Hochschulselbstverwaltung verletzt.
"Wer zu diesem SLUB-Gesetz Ja sagt, sollte künftig von Hochschulautonomie und Exzellenz schweigen. Staatsministerin Sabine von Schorlemer nimmt aus nicht ersichtlichen Gründen in Kauf, dass die TU Dresden ins bibliothekarische Abseits gestellt wird. Die einzige Exzellenzuniversität Sachsens braucht auch weiterhin eine exzellente bibliothekarische Versorgung."
Gerstenberg fordert: "Der maßgebliche Einfluss der Universität auf die SLUB muss mindestens im bisherigen Umfang im Gesetz verankert werden. Auch das Satzungsrecht muss bei der SLUB verbleiben. SLUB-Leitung, Kuratorium und TU Dresden waren sich in der Anhörung einig: Es gibt keinen Grund, die bewährten Strukturen und Verfahren zu verändern und die Mitbestimmung der Universität zu schwächen."
Der angestrebte Rechtsformwechsel birgt weitere unkalkulierbare Risiken. Dr. Eric Steinhauer zeigte die Gefahr auf, dass ein Staatsbetrieb, welcher gemäß Paragraf 26 der Sächsischen Haushaltsordnung unternehmerische Tätigkeiten verfolgt, nicht mehr zweifelsfrei Urheberrechtsschranken in Anspruch nehmen kann. Bis in Musterprozessen geklärt ist, ob beispielsweise weiterhin elektronische Leseplätze zur Verfügung gestellt und Bestände digitalisiert werden dürfen, können Jahre vergehen. › Stellungnahme von Dr. Eric Steinhauer zur heutigen Anhörung des Gesetzes