Datum: 13. November 2013

PM 2013-292: Extremismusklausel – GRÜNE begrüßen die Klage des ÖIZ Dresden gegen sächsischen Gesinnungs-TÜV

Die Ankündigung des Ökumenischen InformationsZentrum e.V. (ÖIZ) gegen die ‚Extremismusklausel‘ des Freistaats Sachsen zu klagen, kommentiert Miro Jennerjahn, demokratiepolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
 
"Ich begrüße es, dass das ÖIZ Klage gegen den Freistaat Sachsen wegen der so genannten ‚Demokratieerklärung‘ eingereicht hat und bedanke mich für den Mut des ÖIZ, diesen Schritt zu gehen. Nachdem bereits die ‚Extremismusklausel‘ des Bundes für rechtswidrig erklärt wurde, freue ich mich, dass nun auch eine rechtliche Überprüfung der sächsischen Variante möglich wird."
 
"Ein Gutachten des Juristischen Dienstes des Sächsischen Landtags, das von meiner Fraktion in Auftrag gegeben wurde, hatte bereits im Jahr 2011 erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der so genannten ‚Demokratieerklärung‘ geltend gemacht. Unabhängige von der juristischen Dimension war diese Klausel immer auch eine Misstrauensbekundung gegenüber den vielen Menschen und Vereinen in Sachsen, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren. Ich fordere Innenminister Markus Ulbig (CDU) erneut auf, diese Praxis zu überdenken und umgehend von diesem staatlichen Gesinnungs-TÜV Abstand zu nehmen."
 
 
Hintergrund: » Gutachten des Juristischen Dienstes des Sächsischen Landtags