PM 2013-316: NPD-Verbotsantrag gleicht Erpressungsversuch der Verfassungsgerichte – Scheitern absehbar
Die Bundesländer wollen heute einen Verbotsantrag gegen die rechtsextremistische NPD beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Dazu erklärt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der GRÜNEN-Landtagsfraktion in Sachsen:
"Ich frage mich, warum es CDU-Innenminister Markus Ulbig der NPD vor der sächsischen Landtagswahl ermöglicht, in eine Märtyrerrolle zu schlüpfen, und so die Chancen schmälert, die NPD durch das Votum der Wählerinnen und Wähler aus dem Landtag zu werfen?"
"Die Bundesländer unternehmen mit ihrem Verbotsantrag einen Versuch, das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu erpressen. Denn die bisherigen gerichtlichen Verbotskriterien wurden in den Antrag nicht aufgenommen."
"Die Argumentation der Länder mit einer "Wesensverwandtschaft" von NPD und NSDAP bewegt sich außerhalb der bisher vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Kriterien für ein Parteiverbot. Es verlangt als Grundlage für ein Verbot den Nachweis von "aggressiv-kämpferischem Verhalten" gegen die Demokratie. Die Bundesländer räumen mit ihrer Volte ein, dass die NPD keine konkrete Gefahr für den Bestand der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bedeutet. Geradezu abenteuerlich ist die Argumentation, es komme auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip als zentrale Ausprägung des Rechtstaatspinzips nicht an. Damit ist das Scheitern des Verbotsantrags absehbar."