PM 2013-325: FDP- und CDU-Fraktionen vergeben Chance auf Weiterentwicklung der pschiatrischen Behandlung
In der heutigen Sitzung des Sozialausschusses lehnten CDU- und FDP-Fraktion den GRÜNEN-Antrag "Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug und in der Allgemeinen Psychiatrie – Perspektiven nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 2013" (Drs. 5/12961) ab.
"Es ist bitter, denn damit vergibt die Koalition die Chance, gründlich über die Behandlung von psychischen Krankheiten nachzudenken und gemeinsam mit Betroffenen, Angehörigen, ÄrztInnen, RichterInnen und Therapeuten die psychiatrische Versorgung in Sachsen weiterzuentwickeln und zu verbessern. Das Sozialministerium sendet ein falsches Signal an die Betroffenen", so Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin, der GRÜNEN-Landtagsfraktion.
"Das Thema Menschenrechte und Psychiatrie verdient eine größere politische Aufmerksamkeit und parlamentarische Diskussion. Wir befürchten, dass stattdessen in einem Schnellverfahren eine neue gesetzliche Regelung erfolgt, die am Ende für alle wenig hilfreich ist. Wir wollten mit diesem Antrag erreichen, dass in Sachsen nicht die Fehler der Bundesebene wiederholt werden. Die Staatsregierung muss ihre Verpflichtung ernst nehmen, die UN-Behindertenrechtskonvention auch in diesem Bereich umzusetzen", fordert Herrmann.
Hintergrund:
» Antrag "Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug und in der Allgemeinen Psychiatrie – Perspektive nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 2013" (Drs. 5/12961)
» Kleine Anfrage: "Unterbringung und Zwangsbehandlungen nach dem Sächsischen Gesetz über die Hilfen und Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG)" (Drs. 5/7744)
» Kleine Anfrage: "Unterbringung und Zwangsbehandlung nach Betreuungsrecht" (Drs. 5/7743)
Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluss vom 20. Februar 2013 (Aktenzeichen: 2 BvR 228/12) Paragraf 22 Absatz 1 Satz 1 Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) für nichtig erklärt. Damit existiert seit dem 20. Februar 2013 im sächsischen Unterbringungsgesetz keine Rechtsgrundlage für die zwangsweise Gabe von Medikamenten. Die Kliniken sind gezwungen, andere Wege zu gehen und auf Alternativen zur Zwangsbehandlung zurück zu greifen.