Datum: 10. Dezember 2013

PM 2013-327: Keine höhere Verkehrssicherheit, kein besserer Lärmschutz – GRÜNER Antrag für ein Tempolimit abgelehnt

Der Wirtschaftsausschuss des Sächsischen Landtags lehnte heute den Antrag der GRÜNEN-Fraktion "Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen" ab.
 
"Dass die CDU/FDP-Koalition unserem Antrag nicht folgt, ist bedauerlich. Es spiegelt wider, dass viele Abgeordnete ihre Verantwortung für Lärm- und Unfallschutz nicht wahrnehmen wollen", erklärt Eva Jähnigen, verkehrspolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion in Sachsen. Die GRÜNE-Fraktion hat angesichts von Klimawandel, steigenden Lärmproblemen und einer höheren Verkehrssicherheit die Einführung eines generellen Tempolimits von 120 km/h auf sächsischen Autobahnen sowie 100 km/h auf den stadtnahen Abschnitten gefordert.
 
"Die Vorteile liegen klar auf der Hand. Durch einheitlichere Geschwindigkeiten und einen gleichmäßigeren Verkehrsfluss würde die die Schwere von Unfällen gesenkt. Die Möglichkeit in gefährlichen Situationen reagieren zu können, nimmt zu. Darüber hinaus steigen Fahrkomfort und subjektiv empfundene Sicherheit für ältere Fahrerinnen und Fahrer. Eine nicht angepasste Geschwindigkeit ist nach wie vor die Unfallursache Nummer eins im deutschen Straßenverkehr. Um die Zahl der schweren Unfälle mit Toten und Schwerverletzten zu reduzieren, sind Geschwindigkeitsbegrenzungen ein zentrales Element. Das haben alle Industrienationen mit Ausnahme Deutschlands erkannt und daher Tempolimits auf ihren Autobahnen eingeführt."
 
"Nicht zuletzt sind Tempolimits ein Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz, da bei moderaten Geschwindigkeiten weniger Energie verbraucht wird und weniger Lärm und CO2 entstehen sowie weniger Schadstoffe ausgestoßen werden. Dem sächsischen Klimaziel, den Kraftstoffverbrauch um 20 Prozent bis 2020 zu verringern, kämen wir damit ein großes Stück näher", sagt Jähnigen.
 
"Wenn es um den Schutz der Bevölkerung vor Verkehrslärm geht, stellt sich Verkehrsminister Sven Morlok ebenfalls taub. Dabei werden gerade die stadtquerenden Autobahnabschnitte zunehmend zum Problem. Morloks Brandenburger Amtskollege Jörg Vogelsänger hat gezeigt, dass es durchaus möglich ist, aus Lärmschutzgründen Tempolimits für Autobahnabschnitte anzuordnen, die im besonderen Maße zur Entlastung nahe gelegener Wohngebiete beitragen."
 
"Im Gegensatz zu langfristigen und kostenintensiven Bauten, wie Lärmschutzwänden und der Nachrüstung der Fahrbahndecken mit offenporigem Asphalt, können Tempolimits schnell und günstig zur Entlastung beitragen", ist Jähnigen überzeugt. 

» Grüner Antrag "Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen" (Drs. 5/6993)

 
Hintergrund:
Die Bundesrepublik Deutschland ist der einzige Staat in Europa ohne allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung für Pkw auf Autobahnen. Die Spanne der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten in Europa beginnt bei 110 km/h in Norwegen. Italien, Belgien, Griechenland, Finnland, Portugal, die Schweiz, Großbritannien und Spanien haben eine Obergrenze von 120 km/h. Die höchsten Obergrenzen liegen bei 130 km/h.
Das Umweltbundesamt hat berechnet, dass die Einführung eines Tempolimits von 120 km/h die CO2-Emissionen bei Fahrten auf der Autobahn um neun Prozent senken würde.