PM 2013-330: „Attraktives Dienstrecht“ scheint im Wortschatz der Koalition keinen Platz zu haben
Das von der Staatsregierung eingebrachte Gesetz zur Neuordnung des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts im Freistaat Sachsen (Sächsisches Dienstrechtsneuordnungsgesetz), Drs. 5/12230 wurde heute im Haushalts- und Finanzausschuss beraten. Dabei sind alle Änderungsanträge der GRÜNEN die auf eine Steigerung der Attraktivität des Öffentlichen Dienstes hin zielen, von der Koalition abgelehnt worden.
Dazu erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, Eva Jähnigen:
„Die Koalition ist im Ausschuss die Antwort schuldig geblieben, wie sie zukünftig im Wettbewerb um qualifiziertes Personal für den sächsischen Landesdienst bestehen will. Wir haben dafür umfassende Vorschläge gemacht, die die seitens der Koalition ignoriert wurden. Der Gesetzentwurf bleibt deutlich hinter den Möglichkeiten zurück und stellt die Weichen im Öffentlichen Dienst in Sachsen für die kommenden Jahrzehnte falsch.“
„Ohne konkrete Maßnahmen zur attraktiveren Gestaltung des Öffentlichen Dienstes wird Sachsen bald Probleme mit der geeigneten Besetzung von Fachstellen bekommen. Das qualifizierte Personal steht bei uns nicht gerade Schlange. Um dieses an die Verwaltung zu binden, bedarf es eines angemessenen Grundgehaltes und der Förderung weicher Faktoren, die einen Job im Öffentlichen Dienst attraktiv machen. Das scheint bei der Koalition bedauerlicherweise immer noch nicht angekommen zu sein.“
„Unser Versuch den geplanten Personalgewinnungszuschlag bei seiner Anwendung klareren Regeln zu unterwerfen, ist bei der Koalition auf taube Ohren gestoßen. Hier werden unsere Befürchtungen bestätigt, dass der Zuschlag möglichst frei von fachlicher und sachlicher Notwendigkeit vergeben werden soll.“
„Dass die Koalition es immer noch nicht schafft, die Eingetragene Lebenspartnerschaft vollständig gleich zu stellen ist ein Skandal. Die rückwirkenden Ansprüche derart zu beschränken widerspricht dem Bekenntnis zur beamtenrechtlichen Gleichstellung vollkommen und ist überdies im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im hohen Maße bedenklich.“