PM 2013-332: GRÜNE, SPD und LINKE fordern zügige Umsetzung des Urteils zur Finanzierung freier Schulen
Die Oppositionsfraktionen im Sächsischen Landtag fordern eine zügige Umsetzung des Urteils des Verfassungsgerichtshofs zur Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft. Ein gemeinsamer Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und LINKEN steht am kommenden Mittwoch, 18.12., auf der Tagesordnung des Sächsischen Landtags. Die Antragsteller fordern die Staatsregierung auf, dem Landtag ihre Schlussfolgerungen aus dem Urteil und einen Zeitplan für deren Umsetzung darzulegen. Sie verlangen von der Regierung, dass sie bis Ende März 2014 eine Übergangsregelung zur Genehmigung und Förderung der allgemeinbildenden Ersatzschulen erarbeitet. Die bereits vor dem Urteil begonnenen Verhandlungen zur Neuregelung der Sachausgaben müssen schnellstens wieder aufgenommen werden, so dass die Änderungen mit Beginn des Schuljahres 2014/15 greifen können.
Dazu erklärt Annekathrin Giegengack, stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
"Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts brauchen wir unverzüglich Übergangsregelungen. Wenn sich die Staatsregierung mit einer Neufassung des Gesetzes über die Schulen in freier Trägerschaft bis Ende 2015 Zeit lässt, werden einige freie Schulen dies nicht überleben. Die derzeitige Rechtslage ist nicht verfassungskonform. Es wäre tragisch, wenn es trotz dieser Erkenntnis nicht gelänge, in ihrer Existenz bedrohte Schulen zu retten. Die Anpassung der Sachkosten ist seit fast drei Jahren überfällig. Bereits vor dem Urteil war klar, dass die Sachkosten eine willkürliche Größe sind, die die realen Kosten in keiner Weise abbilden. Diese Hinhaltetaktik muss von der dafür verantwortlichen Staatsregierung beendet werden."
Dr. Eva-Maria Stange, stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, ergänzt:
"Ich habe kein Verständnis dafür, dass Kultusministerin Brunhild Kurth erst in zwei Jahren, zum Schuljahr 2015/16, den freien Schulen eine solide finanzielle Grundlage schaffen will. Die SPD erwartet eine sofortige Beendigung des verfassungswidrigen Zustands bei der Finanzierung von und den Gründungsbedingungen für freie Schulen. Warme Worten retten niemanden vor dem Erfrieren."
Cornelia Falken, die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, betont:
"Der Verfassungsgerichtshof hat die Unvereinbarkeit der von CDU und FDP beschlossenen Kürzungen bei den freien Schulen mit der Verfassung des Freistaates Sachsen festgestellt, und zwar in allen von den Oppositionsfraktionen monierten Punkten. DIE LINKE fordert die Staatsregierung auf, das Urteil zügig umzusetzen, insbesondere die Regelung der Schulgeldfreiheit und der Lernmittelfreiheit. Um zu einer tragfähigen Lösung zu kommen, sollten das Parlament und die Vertreter von Schulen in freier Trägerschaft einbezogen werden."
<media 10079 _blank external-link-new-window "Opens external link in new window">Der gemeinsame Antrag "Umsetzung des Verfassungsgerichtshofurteils zu Ersatzschulen in freier Trägerschaft"</media> (Drs. 5/13292)
» Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes vom 15.11.2013 (Az: Vf. 25-II-12) im Wortlaut
Hintergrund:
Im März 2012 hatten die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Teilen der LINKEN eine Normenkontrollklage beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Darin beklagten die Abgeordneten die Neuregelung zur Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft, wie sie mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011/12 mit den Stimmen von CDU und FDP verabschiedet wurden waren. Am 28. August 2013 fand die Mündliche Verhandlung in Leipzig statt, am 15. November wurde das Urteil gesprochen. Das Gericht gab den Antragstellern in allen Punkten Recht. Sowohl die Streichung des Schulgeldersatzes als auch die Verlängerung der Wartefrist und die Kopplung der Zuschusshöhe an Mindestschülerzahlen sind mit der Sächsischen Verfassung unvereinbar. Der Gesetzgeber steht nun in der Pflicht, das Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft und mit ihm die Gesamtfinanzierung der freien Schulen bis zum 31.12.2015 grundlegend zu überarbeiten.