Datum: 13. Dezember 2013

PM 2013-334: Unter dem Deckmantel des Hochwasserschutzes soll Denkmalschutz ausgehöhlt werden

Zum Entwurf der Staatsregierung für ein Wiederaufbaubegleitgesetz, mit dem auch das Sächsische Denkmalschutzgesetz geändert werden soll, erklärt Karl-Heinz Gerstenberg, kulturpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Landtagsfraktion:
"Es ist richtig, dass die Staatsregierung angesichts der wiederholten Hochwasserereignisse nach Möglichkeiten zur Erleichterung des Wiederaufbaus und zur Verbesserung des Hochwasserschutzes sucht. Dass sie dabei aber dem Hochwasserschutz einen pauschalen Vorrang gegenüber dem Denkmalschutz einräumen will, ist falsch."
"Sowohl der Hochwasserschutz als auch der Denkmalschutz stehen im öffentlichen Interesse. Sie müssen bei jedem Projekt, bei dem Zielkonflikte auftreten, im Genehmigungsverfahren gegeneinander abgewogen werden. Das sieht auch die jetzige Gesetzeslage vor. Unter dem Vorwand, ‚dem Hochwasserschutz einen gewissen Rang‘ zu verschaffen, soll diesem jedoch künftig bei der Genehmigung von baulichen Veränderungen und Beeinträchtigungen von Kulturdenkmalen ein Vorrang eingeräumt werden. Damit würden ein historisch gewachsenes Stadtbild oder die speziellen Wechselbeziehungen zwischen Stadt und Naturraum keine Rolle mehr spielen, wenn Hochwasserschutzmaßnahmen dadurch billiger und schneller zu haben sind."
Ebenso deutlich fällt Gerstenbergs Kritik an dem erneuten Versuch einer Klassifizierung von Denkmalen durch dieses Gesetz aus:
"Die grundsätzliche Vorrangstellung des Hochwasserschutzes soll dann nicht gelten, wenn der Erhalt von für das kulturelle Erbe bedeutenden Kulturdenkmalen gefährdet würde. Es gibt aber keine für das kulturelle Erbe unbedeutenden Kulturdenkmale. Wären sie unbedeutend, wären sie nicht als Kulturdenkmale ausgewiesen. Hier wird durch die Hintertür versucht, die 2010 gescheiterte Klassifizierung doch noch einzuführen. Der damalige Versuch, Denkmale erster und zweiter Klasse mit jeweils unterschiedlicher Schutzwürdigkeit zu definieren, war über Sachsen Grenzen hinaus auf massiven Widerstand gestoßen. Angesichts des oftmals starken kommunalpolitischen Drucks auf die unteren Denkmalschutzbehörden würde hier Unsicherheit und reiner Willkür der Weg geebnet. Damit geht ein erheblich geringerer Schutz wertvollen sächsischen Kulturgutes und die Gefahr der schrittweisen Zerstörung von angeblichen ‚Denkmalen 2. Klasse‘ einher."