Datum: 20. Februar 2013

PM 2013-43: Adoptionen/Homosexualität – GRÜNE: Justizminister muss Blockaden in Sachsen beenden

"Mit dem gestrigen Urteil zu sogenannten Sukzessivadoptionen hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass Paare, die in Eingetragener Lebenspartnerschaft leben, wie Eheleute zu behandeln sind – mit den gleichen Rechten und Pflichten", freut sich Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der Fraktion.

"Justizminister Jürgen Martens (FDP) muss auch die Blockaden in Sachsen beenden", fordert die Abgeordnete. "Wo bleiben die längst überfälligen Anpassungen der sächsischen Gesetze und Verordnungen an das seit dem Jahr 2001 geltende Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes?
In Sachsen sind noch 28 Gesetze nicht an das Lebenspartnerschaftsgesetz angepasst.

"Die Staatsregierung muss aber auch für mehr Akzeptanz für sexuelle Vielfalt und Lebensweisen, die vom bisher Gewohnten abweichen, eintreten", meint Jähnigen. "Sicher ist: Die Angleichung der Lebenspartnerschaft an die Ehe wird durch die Gerichte weiter vorangetrieben. Das muss Änderungen, etwa in den Schulen nach sich ziehen, in denen die Homosexualität von Eltern noch oft auf Unverständnis stößt."

Darum hat die GRÜNE-Fraktion einen Antrag ‚Akzeptanz sexueller Vielfalt verbessern – Bildung und Aufklärung stärken‘ (Drs. 5/10364) in den Landtag eingebracht. Im Schulausschuss des Sächsischen Landtags findet am 01. März 2013 eine öffentliche Expertenanhörung dazu statt.

» GRÜNER Antrag ‚Akzeptanz sexueller Vielfalt verbessern – Bildung und Aufklärung stärken‘ (Drs. 5/10364)

Hintergrund:

  • Seit 2001 ist das Lebenspartnerschaftsgesetz, das die Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe zum Gegenstand hat, in Kraft.
  • Seit 2004 ist die Stiefkindadoption (das leibliche Kind des/der Lebenspartnerin wird von der/dem Lebenspartnerin adoptiert) zulässig.
  • Die Sukzessivadoption (ein vom/von der Lebenspartner/in zuvor adoptiertes Kind wird von der/dem Lebenspartner/in adoptiert) war homosexuellen Paaren bis zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verwehrt.