PM 2013-48: Gemeindeverkehrsfinanzierung – Sachverständige bestätigen Notwendigkeit von GRÜNEM Gesetzentwurf
Zur heutigen Öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zum grünen Gesetzentwurf für ein Gemneindeverkehrsfinanzierungsgesetz erklärt Eva Jähnigen, verkehrspolitische Sprecherin der GRÜNEN-Landtagsfraktion:
"Nach der Experten-Anhörung sehen wir unser Anliegen, Bus-, Bahn- und Radverkehr in Sachsen zu stärken, bestätigt. Die Sachverständigen haben den dringenden Bedarf einer gesetzlichen Regelung zur Weiterentwicklung der Gemeindeverkehrsfinanzierung bestätigt."
"Die bestehende Aufteilung der jährlich 88 Millionen Euro aus den Entflechtungsgeldern des Bundes für die kommunale Verkehrsinfrastruktur in Sachsen muss dringend geändert werden. Wir schlagen vor, in den ersten beiden Jahren ab 2014 80 Prozent der Mittel auf die Förderung der umweltfreundlichen Verkehrsarten Bahn, Bus und Rad zu konzentrieren, um den Investitionsstau zu beenden", so Jähnigen.
Michael Ziesak, Bundesvorsitzender des Verkehrsclub Deutschland (VCD) e.V., stellte sich hinter die Vorschläge.
"Wir begrüßen den Gesetzentwurf. Viele sinnvolle Investitionsmaßnahmen für eine nachhaltige Mobilität konnten bisher nicht gefördert werden. Priorität müssen Maßnahmen haben, die bezahlbare Mobilität für alle sicherstellen bei gleichzeitiger Minimierung schädlicher Auswirkungen des Verkehrs. Wir halten daher die vorgesehene Förderung von Radverkehrsinfrastruktur, CarSharing Stationen und die Verknüpfung aller Verkehrsträger für äußerst sinnvoll."
Vielfach begrüßt wurde das im Gesetzentwurf formulierte Anreizsystem für Verkehrsmaßnahmen, die Energie und Kohlendioxid sparen und dadurch Kosten senken helfen.
"Sachsen hat mit diesem Gesetzesentwurf die Chance, die rote Laterne im bundesweiten Vergleich der Umweltverbundförderung abzugeben", erklärt Eva Jähnigen.
» GRÜNER Gesetzentwurf für ein sächsisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (SäGVFG) (Drs. 5/9593)
» GRÜNES Eckpunktepapier zum Gesetzentwurf
Hintergrund
- Seit 1.1.2007 erhalten die Bundesländer Geld vom Bund nach dem sogenannten Entflechtungsgesetz. Sachsen bekam bisher ca. 88 Millionen Euro pro Jahr für den kommunalen Verkehrsbau (frühere Förderung nach dem gemeindlichen Verkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) des Bundes).
- Ab dem 1.1.2014 fällt die bisher im Bundesrecht festgelegte, verkehrliche Zweckbindung für dieses Geld weg. Die GRÜNE-Fraktion will daher durch eine Neuregelung im Landesrecht die Zweckbindung für die gemeindliche Verkehrsfinanzierung wieder herstellen und gleichzeitig die Prioritätensetzung bei der Vergabe des Fördergelds verändern.
- Derzeit werden in Sachsen aus den Entflechtungsgeldern nur 15 Prozent in den Öffentlichen Verkehr investiert. 85 Prozent entfallen auf den Straßenbau. Eine Förderung für Radverkehr oder innovative Mobilitätsangebote wie Carsharing ist bisher gar nicht vorgesehen.