Datum: 01. März 2013

PM 2013-56: Sächsisches Wassergesetz – Braunkohle bevorzugt, ökologische Folgekosten sozialisiert, Bürgerbeteiligung beschnitten

Heute fand im Umweltausschuss die Öffentliche Anhörung zur Novellierung des Sächsischen Wassergesetzes statt. Gisela Kallenbach, umweltpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion, kritisiert den Entwurf des Sächsischen Wassergesetzes deutlich:
"Dieser Gesetzentwurf setzt falsche Schwerpunkte. Die Chance für eine ökologische Ausrichtung des Schutzes und der Nutzung der Lebensressource Wasser wurde verpasst; die einseitige Bevorzugung des technischen Hochwasserschutzes hingegen zementiert. Vorrang für nachhaltigen Hochwasserschutz wird es in Sachsen nicht geben."
"Besonders problematisch ist die geplante Abschaffung der Abwägung bei Planfeststellungen. Mit einer Verfahrensbeschleunigung bei Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes werden so Bürger- und Verbändebeteiligung ausgehebelt und Abwägungsmöglichkeiten ausgeschlossen."
"Leider haben CDU und FDP auf ein Vorkaufsrecht des Freistaats und der Kommunen für Gewässergrundstücke und an Gewässern angrenzende Grundstücke im Gesetzentwurf verzichtet. Damit hat die öffentliche Hand ein wichtiges Instrument, z.B. zur Schaffung von Überschwemmungsflächen für vorbeugenden Hochwasserschutz, aus der Hand gegeben. Diese Kritik teilen wir mit den Sachverständigen der Kommunen."
"Im Gesetzentwurf wurde versäumt, ein restriktives Bebauungsverbot in Überschwemmungsbereichen festzuschreiben. Stattdessen ist ein absolutes Bepflanzungsverbot und die Entfernung von Gehölzen selbst auf kleinsten Hochwasserschutzanlagen vorgesehen – eine völlig überzogene und fachlich fehlerhafte Pauschallösung. Bei Erneuerungen von bereits bestehenden Hochwasserschutzanlagen sollte aus GRÜNER Sicht nach Einzelfall entschieden werden."
"Die willkürliche Einstufung der Tagebaurestseen und ihrer Überleiter im Leipziger Raum als schiffbare Gewässer und damit die pauschale Freigabe für Motorboote ist aus gewässerökologischer und touristischer Sicht problematisch. Im Südraum von Leipzig protestieren die Bürgerinnen und Bürger schon heute dagegen. Nicht nur Naturschützer, sondern auch Wassersportler haben schon über 11.000 Unterschriften dagegen gesammelt. Offenbar stößt dieser Protest der Bürgerschaft auf taube Ohren bei der Staatsregierung", so die Abgeordnete.
Die GRÜNE-Fraktion hatte die auf Umwelt-, Planungs- und Verwaltungsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei Wolfram Günther (Leipzig) mit einem Gutachten zum Gesetzentwurf beauftragt.
Wolfram Günther, Sachverständiger der GRÜNEN-Fraktion, urteilte: "Mit der geplanten Verfahrensbeschleunigung bei Hochwasserschutzmaßnahmen weicht Sachsen schwerwiegend von den bundesweit einheitlichen Grundsätzen der Planfeststellung ab. Zusätzlich soll laut Paragraf 89 des Gesetzentwurfs die Planabwägung bei Maßnahmen des Hochwasserschutzes wegfallen. Dies halte ich für verfassungsrechtlich hoch bedenklich."
Gisela Kallenbach beklagt: "Leider ist die Regierungskoalition durch Sachargumente nicht zu überzeugen. CDU und FDP bleiben dabei: Wasserkraftbetreiber werden überdurchschnittlich finanziell belastet, die Braunkohleunternehmen behalten ihren Freibrief. Angesichts millionenschwerer Sanierungskosten allein durch die Sulfat- und Eisenbelastung in der Lausitz, ist das ein Skandal."
"Die Staatsregierung verzichtet freiwillig und ohne Not auf die Einnahmen aus einer Wasserentnahmegebühr der Braunkohleunternehmen. Dieses Geld ist dringend nötig, um die mangelnde Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu finanzieren. Ein Verzicht darauf ist ökonomisch irrsinnig und ökologisch fahrlässig. Für die ökologischen Folgen des Bergbaus müssen nach Ansicht von CDU und FDP offenbar die Steuerzahler aufkommen. Fürsorgepflicht gegenüber betroffenen Bürgern sieht anders aus", argumentiert Kallenbach.
Die GRÜNE-Landtagsfraktion wird mit Hilfe ausführlicher Änderungsanträge Verbesserungsmöglichkeiten vorlegen.
» Vortrag Sachverständiger Rechtsanwalt Wolfram Günther

» Eckpunktepapier der GRÜNEN-Landtagsfraktion "Das neue sächsische Wassergesetz – Falsche Schwerpunkte, vergebene Chancen"

» Gutachten zum Sächsischen Wassergesetz (SächsWG) der Rechtsanwaltskanzlei Wolfram Günther