Datum: 20. März 2013

PM 2013-77: GRÜNE-Fraktion begrüßt Beschluss des Bundeskabinetts, keinen eigenen NPD-Verbotsantrag zu stellen

Den Beschluss der Bundesregierung, keinen eigenen NPD-Verbotsantrag zu stellen, kommentiert Antje Hermenau, Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
"Es besteht Konsens darüber, dass die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Die anstehende Entscheidung über die Einleitung eines Verbotsverfahren ist aber keine politische Willensbekundung oder ‚antifaschistische Mutprobe‘. Ein Verbotsantrag muss Ergebnis einer juristischen Prüfung sein, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Alle vorliegenden Erkenntnisse mahnen, von einem Verbotsantrag mangels Erfolgsaussichten abzusehen, weil die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind. Darum ist der Beschluss des Bundeskabinetts folgerichtig."
"Ein neues Verbotsverfahren muss erfolgreich sein. Bei einem zweiten Misserfolg droht großer gesellschaftlicher Schaden. Die NPD würde versuchen, wie schon in den Jahren 2003 und 2004, daraus politischen Nutzen zu ziehen. Sie würde den Eindruck erwecken wollen, sie sei verfassungsgerichtlich überprüft und für demokratietauglich befunden worden."
"Daher plädiere ich für Zurückhaltung. So widerwärtig das Agieren der NPD gerade auch in Sachsen ist, bundesweit gesehen ist sie nicht mehr als eine neonazistische Splitterpartei, nah am politischen wie finanziellen Konkurs. Verharmlosen darf man sie und ihr Umfeld keineswegs. Wichtiger als die Diskussion um das Für und Wider eines neuen Verbotsverfahrens ist es, der menschenverachtenden Nazi-Ideologie – nicht nur bei der NPD – entschieden entgegenzutreten."