PM 2013-80: Anhörung zur Änderung des Wahlgesetzes II: Experten bescheinigen Regierungsentwurf parteipolitische Ausgestaltung
Zum Ergebnis der heutigen Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung für eine "Änderung des Sächsischen Wahlgesetzes" (Drs. 5/10938) im Innenausschuss erklärt Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
"Ein so sensibler Bereich wie das Wahlrecht muss nicht nur vollständig verfassungskonform sondern auch über jeden Verdacht der parteipolitischen Einflussnahme erhaben sein. Die von den Sachverständigen aufgezeigten Mängel im Entwurf der Staatsregierung müssen daher behoben werden. Dem Vorschlag der Wahlkreiskommission sollte die Regierung weitestgehend Folge leisten."
"Die geladenen Sachverständigen bescheinigten dem Gesetzentwurf zwar eine grundsätzliche Verfassungsmäßigkeit, aber auch eine politische Ausgestaltung zu Gunsten der größten Partei. Bei den Einzelzuschnitten der kreisfreien Städte mahnten mehrere Experten Änderungen an. So forderte Prof. Dr. Peter Musall, ehemaliger Rektor der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen, eine Nachbesserung bei den Wahlkreisen in Dresden und Chemnitz und verwies auf den abweichenden Vorschlag der Wahlkreiskommission."
"Wahl-Mathematikerin Kai-Friederike Oelbermann veranschaulichte, dass der Vorschlag der Staatsregierung gegenüber dem der Wahlkreiskommission deutlichere Abweichungen bei der Wahlkreisgröße aufweist. Es ist daher objektiv betrachtet nicht nachvollziehbar, warum die Staatsregierung dem Vorschlag der Wahlkreiskommission nicht folgt. Die Verweigerung der Aussagegenehmigung für die Landeswahlleiterin Prof. Irene Schneider-Böttcher ist da nur die konsequente Fortsetzung des bisherigen Ignoranz gegenüber der Wahlkreiskommission", resümiert Jähnigen.