GRÜNE begrüßen Urteil: Regionalzuschläge für nicht rentable Bahnstrecken sind unzulässig
(2014-235) Zum Urteilsspruch des Landgerichtes Frankfurt am Main im Zivilverfahren der Städtebahn Sachsen gegen die Deutsche Bahn AG wegen erhobener Regionalzuschläge erklärt die verkehrspolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion, Eva Jähnigen:
"Ich begrüße, dass die Städtebahn Sachsen diesen Prozess gewonnen hat. Gerade die Bahnstrecken im ländlichen Raum sind ein Rückgrat für die Mobilität mit dem Öffentlichen Personennahverkehr. Sie dürfen auch in Zukunft nicht vom Bahnkonzern durch ungerechte Zuschläge künstlich verteuert werden. Die nun für rechtswidrig erklärten – zusätzlich erhobenen Regionalzuschläge für angeblich nicht rentable Schienenverbindungen – sind jedoch nicht das einzige Problem."
"Die Anbieter im Nahverkehr haben es doppelt schwer: Zum einen erhöht die DB Trassen- und Stationspreise immer weiter. Zum anderen werden sie von der CDU-geführten Landesregierung durch Kürzungen massiv im Stich gelassen. Mit der Änderung der ÖPNV-Finanzierungsverordnung wurden bei den sächsischen Verkehrsverbünden zwischen 2011 und 2014 132 Millionen Euro gekürzt. Wie sie bei sinkender Landesunterstützung höhere Abgaben an die Deutsche Bahn bezahlen sollen, bleibt ihr Geheimnis."
"Damit der Bahnverkehr in Sachsen endlich wieder eine Perspektive hat, braucht es ein Umsteuern der neuen Regierung. Besonders für den Bahn- und Busverkehr im ländlichen Raum ist eine Angebotsoffensive bitter nötig", fordert die grüne Abgeordnete.
Hintergrund:
Im ersten Prozess um millionenschwere Regionalzuschläge für Bahntrassen ist die Bahn zur Rückzahlung von knapp vier Millionen Euro nebst Zinsen verurteilt worden. Das Landgericht Frankfurt am Main sprach das Geld am Mittwoch in einem Zivilverfahren der Städtebahn Sachsen aus Dresden zu.
Das Nahverkehrsunternehmen hatte wie andere Verkehrsanbieter gegen die von der DB Netz AG erhobenen Regionalzuschläge für angeblich sonst nicht rentable Schienenverbindungen geklagt. Der Zuschlag wurde zusätzlich zu den üblichen Trassenpreisen erhoben, die jedes Unternehmen zahlen muss, das mit einem Zug die Schienen benutzt.
Die aktuell verhandelte Klage bezog sich laut Gericht auf die Preise aus dem Jahr 2011, für das die Städtebahn Sachsen eine gerichtliche Überprüfung verlangt hatte.