GRÜNE fordern Zuschüsse für Freie Schulen für das vierte Jahr der Wartefrist
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Antrag auf Kostenerstattung für Schulen in freier Trägerschaft im vierten Jahr der Wartefrist vorgelegt. Dieser wird am Donnerstag, den 10. April, als Tagesordnungspunkt 10 auf der Plenarsitzung des Sächsischen Landtags besprchen.
Ab 1. August gehen sieben allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft ins vierte Jahr der sogenannten Wartefrist. Dabei müssen sie weiterhin ohne staatliche Zuschüsse auskommen, obwohl der Verfassungsgerichtshof dies für verfassungswidrig erklärt hat. Das Kultusministerium hat zwar eine Übergangsregelung bis zum Inkrafttreten eines neuen Gesetzes erlassen, darin wurden die sieben Schulen in der Wartefrist jedoch nicht berücksichtigt.
Für Annekathrin Giegengack, stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion, ein unhaltbarer Zustand:
"In Kenntnis der verfassungswidrigen Gesetzeslage ist es nicht zu verantworten, an der vierjährigen Wartefrist festzuhalten. Das ist in Anbetracht des klaren Urteils zu freien Schulen nicht nur ungerecht, sondern gefährdet auch die betroffenen Schulen in ihrem Bestand."
"Nicht die Wartefrist an sich ist zu kritisieren, sondern die Verlängerung auf insgesamt vier Jahre ohne Ausgleichsleistungen. Vier Jahre Schulbetrieb komplett auf eigene Rechnung dienen nicht der Bewährung, sondern nur der Verhinderung."
"Wie ernst meint es die Staatsregierung mit dem Versprechen eines ‚kooperativen Miteinanders‘, wenn sie bei ihrer Übergangsregelung die Schulen in der Wartefrist einfach ignoriert? In der Landtagssitzung haben die Abgeordneten der CDU- und der FDP-Fraktion die Gelegenheit, ihre Bemühungen um Planungssicherheit glaubhaft zu untermauern."
» Antrag der GRÜNEN-Fraktion ‚Kostenerstattung für Schulen in freier Trägerschaft für das verfassungswidrige vierte Jahr der Wartefrist‘ (Drs. 5/14144)