GRÜNE schlagen Beschäftigungs-Programm für Langzeitarbeitslose in Sachsen vor
(2014-23) Die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlägt ein Beschäftigungs-Programm für die Langzeitarbeitslosen in Sachsen vor.
Das beschloss die Fraktion auf ihrer Klausur am 04. Februar 2014 in Meißen.
Für etwa 1.500 Frauen und Männern soll so eine neue Perspektive geschaffen werden. 12 Mio. Euro, verteilt auf drei Jahre, werden dafür benötigt.
Das Programm richtet sich an freiwillig teilnehmende Langzeitarbeitslose über 25 Jahre mit verschiedenen Vermittlungshemmnissen, sofern sie nicht anders besser in den Arbeitsmarkt integriert werden können.
Auch die Bundesagentur für Arbeit, der Städtetag und der Landkreistag hatten gestern in einer gemeinsamen Erklärung Schritte zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit eingefordert.
"Über 40.000 Menschen in Sachsen waren im Januar 2014 länger als 24 Monate arbeitslos. Diese Frauen und Männer haben von der positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt in den letzten Jahren nicht profitiert. Seit 2009 ist die Quote der Langzeitarbeitslosen im Freistaat nahezu konstant. Die Staatsregierung darf die Probleme dieser Menschen nicht ignorieren", erklärt Miro Jennerjahn, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion.
"Besonders ältere Arbeitnehmer, Menschen ohne Schul- bzw. Berufsabschluss, Alleinerziehende, Schwerbehinderte und Migranten sind in Sachsen von der Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Steigende Sozialausgaben belasten die kommunalen Haushalte. Die negativen Effekte sind schon jetzt zu beobachten: Armut konzentriert sich in bestimmten Stadtteilen. Statt zu reagieren, versucht Wirtschaftsminister Sven Morlok (FDP) mit positiven Arbeitsmarkt-Zahlen sein Versagen zu kaschieren. Sein Nichtstun gegen Langzeitarbeitslosigkeit ist eine Absage an Solidarität und Teilhabe. Das muss sich ändern", fordert der GRÜNEN-Abgeordnete.
Die Akzeptanz für den öffentlich geförderten Arbeitsmarkt soll durch einen Konsens der relevanten Arbeitsmarktakteure vor Ort erreicht werden. Gemeinden und Landkreise, die Träger der freien Wohlfahrtspflege, die Arbeitgeber und die Gewerkschaften, die Kammern und berufsständischen Organisationen sowie die Jobcenter sollen den Arbeitsverhältnissen im öffentlich geförderten Arbeitsmarkt zustimmen.
Das Konzept umfasst drei Kernelemente: den Passiv-Aktiv-Tausch, die geförderte Beschäftigung für Arbeitgeber sowie die gezielte individuelle Förderung und Betreuung.
Beim Passiv-Aktiv-Tausch werden passive Leistungen für Alimentierung und Grundsicherung aus dem SGBII-System aktiv eingesetzt, um den Menschen eine Beschäftigung zu ermöglichen. So werden Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gewährt. Dies sind im Wesentlichen der vom Bund finanzierte Regelbedarf (Arbeitslosengeld II) und die kommunal finanzierten Kosten für Unterkunft und Heizung. Zusätzlich gewährt der Freistaat den Stadt- und Landkreisen Zuschüsse zur Finanzierung einer aufsuchenden Betreuungsfachkraft.
Bei der geförderten Beschäftigung erhalten Arbeitgeber für maximal 24 Monate einen von der individuellen Minderleistung des Arbeitnehmers abhängigen Zuschuss des Jobcenters von bis zu 100 Prozent des Entgelts aus dem Eingliederungsbudget der Bundesagentur für Arbeit. Nach Ende des Förderprogramms besteht für die beteiligten Unternehmen eine Pflicht zur Weiterbeschäftigung der zuvor geförderten Personen über eine Dauer, die der jeweiligen Förderperiode entspricht. So sollen Mitnahmeeffekte vermieden werden. Die durch das Programm des öffentlich geförderten Arbeitsmarktes beschäftigten Personen erhalten einen Mindestlohn von 8,50 Euro/Stunde.
Bei der gezielten individuellen Förderung und Betreuung stehen die individuellen Vermittlungshemmnisse der Arbeitslosen und ihre Wege aus der Arbeitslosigkeit im Mittelpunkt. Während der Phase der Beschäftigungsförderung werden die Menschen gezielt betreut und sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer umfassend beraten und begleitet.
"Erfahrungen aus Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zeigen, dass das Konzept eines öffentlich geförderten Arbeitsmarktes Langzeitarbeitslosigkeit verringern kann", so Jennerjahn. "Die Landesregierung in Baden-Württemberg konnte binnen eines Jahres bereits 460 Langzeitarbeitslose (von geplanten 560) in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse vermitteln. Nachfrage und die Beteiligungsbereitschaft auf Seiten der Arbeitgeber und der Landkreise sind konstant hoch. Wenn das Programm auch in Sachsen so positiv verläuft, sollte es nach drei Jahren weitergeführt werden. Die Finanzierung sollte aber vom Bund übernommen werden. Denn die Förderung der allgemeinen Beschäftigung ist eine bundespolitische Aufgabe."
› Eckpunktepapier ‚Öffentlich geförderter Arbeitsmarkt‘ der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (beschlossen auf der Klausur am 04. Februar 2014)
› PM von Bundesagentur für Arbeit, Städtetag und Landkreistag