GRÜNE wollen Abgeordnetenrechte stärken – Gesetzentwurf fürs erste Plenum
(2014-266) Als ersten Gesetzentwurf in der 6. Legislatur bringt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Entwurf für ein Parlamentsinformationsgesetz ein.
Dazu erklärt Eva Jähnigen, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion:
"CDU und SPD wollen laut Koalitionsvertrag ihre Regierungsarbeit transparent gestalten. Dafür sind eine stärkere Einbindung des Parlaments und eine Stärkung der Abgeordnetenrechte unverzichtbar."
"Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf der Arbeit aller Landtagsabgeordneten in Oppositions- und Regierungsfraktionen eine bessere Grundlage geben. Daher legen wir Wert auf eine stärkere und vor allem frühzeitige Einbindung des Landtags in Gesetzesvorhaben der Regierung sowie Entscheidungen mit Bezug auf Europa und den Bund. Angesichts der teilweise sehr schnellen und komplexen Entscheidungsprozesse in Europa ist das aus sächsischer Sicht besonders wichtig."
"Nach unserer Verfassung geht alle Staatsgewalt vom Volk aus. Dessen Vertreter sind die Abgeordneten. Sie sind keine Außenstelle der Staatsregierung sondern sollen die Grundsätze der Politik bestimmen und die Regierung kontrollieren."
"In der Praxis scheitert diese Verpflichtung jedoch häufig an unzureichenden Antworten und fehlenden Informationen aus der Regierung. Wir haben das als Oppositionen in den vergangenen Jahren ebenso wie das sächsische Verfassungsgericht und der sächsische Rechnungshof immer wieder kritisiert – bisher aber ohne Verbesserung."
"Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Abgeordneten des sächsischen Landtages das Recht auf Einsicht in Akten der Regierung und der Landesverwaltung erhalten. Im Nachbarland Brandenburg ist das seit über 20 Jahren gelebt Praxis. Es ist den Bürgern schwer vermittelbar, warum ehrenamtliche Abgeordnete der Gemeinderäte und Kreistage in Sachsen Akten einsehen dürfen, Landtagsabgeordnete aber nicht."
» Gesetzentwurf "Gesetz zur Stärkung der Informations- und Beteiligungsrechte des Landtags und seiner Mitglieder" (Drs. 6/136)
» Eckpunktepapier zum Gesetzentwurf
Hintergrund:
Das Akteneinsichtsrecht der Abgeordneten im brandenburgischen Landtag ist in Artikel 56 Abs. 3f. der brandenburgischen Verfassung wie folgt geregelt:
(3) Den Abgeordneten ist Zugang zu den Behörden und Dienststellen des Landes zu gewähren. Diese haben ihnen auf Verlangen Auskünfte auch aus Dateien zu erteilen sowie Akten und sonstige amtliche Unterlagen vorzulegen. Das Verlangen ist an die Landesregierung oder, sofern es ihn betrifft, an den Landesrechnungshof zu richten. Die Auskunft sowie die Vorlage der Akten und sonstigen amtlichen Unterlagen haben unverzüglich und vollständig zu erfolgen.
(4) Die Erteilung von Auskünften oder die Vorlage von Akten und sonstigen amtlichen Unterlagen darf nur abgelehnt werden, wenn überwiegende öffentliche oder private Interessen an der Geheimhaltung dies zwingend erfordern. Die Entscheidung ist dem Abgeordneten mitzuteilen und zu begründen.
Der Gesetzentwurf wird in der Plenarsitzung des Landtages am 13. November in erster Lesung behandelt und soll in den Ausschuss für Verfassung und Recht (federführend) sowie in den Ausschuss für Europa verwiesen werden. Die Fraktion wird eine Anhörung zum Gesetzentwurf beantragen.