Datum: 05. Juni 2014

GRÜNER Gesetzentwurf zur Barrierefreiheit bei Kommunal- und Landtagswahlen von CDU/FDP-Fraktion abgelehnt

(2014-154) In der heutigen Sitzung des Innenausschusses im Sächsischen Landtag wurde der Gesetzentwurf der GRÜNEN-Fraktion für eine Verbesserung des Zugangs zu Wahlen und der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention von den Vertretern der Regierungsfraktionen CDU und FDP abgelehnt. Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisiert dies deutlich:
"Die Kommunalwahlen haben gezeigt, dass die derzeitigen Regelungen im Kommunalwahlgesetz nicht geeignet sind, Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt den Gang zur Wahlurne zu ermöglichen. Im Gegensatz zur Europawahl, die am gleichen Tag stattfand, standen zum Beispiel in Dresden sehbehinderten und blinden Menschen keine technischen Hilfsmittel wie eine taktile Wahlschablone und eine Informations-CD zur Verfügung, die eine selbständige und geheime Wahl überhaupt erst ermöglicht hätte."
"Der in der Landeshauptstadt Dresden für Wahlen zuständige Bürgermeister Detlef Sittel hatte noch vorher im Rahmen der Sachverständigenanhörung zu unserem Gesetzentwurf "Gesetz zur Verbesserung des Zugangs zu Wahlen und zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht" im Landtag ausgeführt, dass er keine Notwendigkeit für diese Regelung sähe, da die Kommune die Anforderungen der UN-Konvention umgesetzt habe. Das dem nicht so ist, haben die Kommunalwahlen gezeigt. Das ist ein Skandal."
"An diesem Zustand wird sich wohl in absehbarer Zeit nichts ändern, da die Vertreter der Regierungsfraktionen unserem Gesetzentwurf nicht zugestimmt haben. Die Kommunen müssen zudem nicht mit aufsichtsrechtlichen Maßnahmen durch die Staatsregierung rechnen. Die Ermöglichung von barrierefreien Wahlverfahren scheint ihr egal zu sein. Nicht anders lässt sich erklären, das die Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage von mir zur Barrierefreiheit der Wahlräume in Sachsens Kommunen und Landkreisen keine Antwort hatte."
» "Gesetz zur Verbesserung des Zugangs zu Wahlen und zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht" (Drs. 5/13051)
» Kleine Anfrage zur Barrierefreiheit der Wahlräume in Sachsens Kommunen und Landkreisen (Drs. 5/8815)

Hintergrund:
Der von der GRÜNEN-Fraktion vorgelegte Gesetzentwurf zielt darauf ab, den Zugang zu Wahlen zum Sächsischen Landtag und zu den Kommunalwahlen zu verbessern. Mit ihm sollen strukturelle Hindernisse, die Menschen davon abhalten, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen, beseitigt werden. Zudem sollten Änderungen hinsichtlich des Zeitpunkts von Wahlterminen und des Zugangs von Wählervereinigungen vorgeschlagen werden.
Die gegenwärtigen wahlrechtlichen Vorschriften, die insbesondere Menschen mit Behinderungen die Wahlausübung ermöglichen sollen, greifen zu kurz. Wahlverfahren und Wahlmaterialien sind derzeit so ausgestaltet, dass es nicht allen Menschen möglich ist, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Vor allem strukturelle Hürden hindern Menschen am Gang zur Wahlurne. Dazu zählen komplizierte Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen, unübersichtliche Stimmzettel und Hinweisschilder in kleiner Schrift. In den Wahlbenachrichtigungen fehlen außerdem Informationen, ob und welche Hilfestellungen es bei der Wahl gibt (z. B. Assistenz vor Ort).