Datum: 19. Mai 2014

Gute Lehrer braucht das Land – GRÜNE stellen Lehrerbildungsgesetz vor

(2014-128) Am Donnerstag dieser Woche wird der Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE ‚Gesetz zur Reform der Lehrerausbildung im Freistaat Sachsen‘ in 1. Lesung in den Sächsischen Landtag eingebracht. Dazu erklärt der hochschulpolitische Sprecher der Fraktion, Dr. Karl-Heinz Gerstenberg:
"Wie bereits in neun anderen Bundesländern sollte auch in Sachsen die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Bisher hat die Staatsregierung in einem Politikfeld vollkommen freie Hand, das nicht nur für die Schulen, sondern aufgrund seiner Schlüsselstellung auch für die Hochschulen von erheblicher Bedeutung ist. Die Abwicklung des erst 2006 eingeführten Ausbildungsmodells im Jahr 2010 hat gezeigt, dass die Staatsregierung nicht verantwortungsvoll mit diesem Auftrag umgeht. Ohne vorherige Diskussion wurden die lehrerbildenden Hochschulen mit einschneidenden Änderungen wie der Einführung des Grundschullehrerstudiums an der TU Chemnitz konfrontiert. Ein Lehrerbildungsgesetz wird dazu beitragen, Veränderungen mit einer öffentlichen Diskussion zu verbinden und damit Transparenz und Qualität der Regelungen zu steigern. Das ist die Grundlage für mehr Kontinuität in der Lehrerausbildung sowie bessere Planbarkeit für Hochschulen und Studierende."
"Die Ziele der Lehrerbildungsreform orientieren sich an einer Weiterentwicklung des 2006 begonnenen Weges statt seiner Abwicklung. Dazu gehören eine Ausbildung nach Schulstufen statt nach Schularten, eine stärkere und frühzeitige Einbindung von Praxisphasen sowie eine Stärkung der pädagogischen Anteile im Grundschulstudium statt einer Verkürzung der Studienzeit. Des Weiteren müssen Lehrerinnen und Lehrer in ihrer Ausbildung maßgeblich zum Umgang mit Vielfalt befähigt werden, wenn das Ziel eines inklusiven Schulsystems Erfolg haben soll. Der Lehrermangel darf nicht auf Kosten der Qualität behoben werden – gute Lehrer braucht das Land!"
"Der Gesetzentwurf stellt die Lehrerausbildung für allgemeinbildende Schulen auf eine Stufenausbildung für Grundstufe (Klassen 1 bis 6) und Sekundarstufe (Klassen 5 bis 12) um. Die Ausbildung erfolgt mit gleicher Qualität und Dauer (zehn Semester). Die stufenbezogene Ausbildung erhöht die Vielseitigkeit des Lehrerstudiums, ermöglicht mehr Flexibilität beim Einsatz und trägt zur Überwindung altherkömmlicher Deutungsmuster bei, die mit der derzeitigen Schulartdifferenzierung verbunden sind. Die Gleichstellung der Grundschule wertet diese Ausbildung auf und ermöglicht die Stärkung pädagogischer Inhalte."
"Angesichts des Lehrkräftemangels müssen alle Möglichkeiten zur Gewinnung von Nachwuchs in diesem Bereich ausgeschöpft werden. Der Gesetzentwurf führt deshalb eigenständige Aufbau-Masterstudiengänge Pädagogik bzw. Fachwissenschaften für Seiteneinsteiger mit entsprechenden fachlichen bzw. pädagogischen Hochschulabschlüssen ein."
"Es besteht die Notwendigkeit für eine stärkere und frühere Integration von Praxisphasen in das Studium, um einen ‚Praxisschock‘ zu vermeiden und die Zahl der Studienabbrüche zu verringern. Zu Beginn des Studiums werden deshalb ein Orientierungs- und ein Berufsfeldpraktikum eingeführt, mit dem die Studierenden sowohl die schulische Praxis als auch konkrete Berufsperspektiven innerhalb und außerhalb des klassischen Schuldienstes kennenlernen. Später dient ein Praxissemester dazu, bereits vor dem Vorbereitungsdienst das bisher im Studium erlernte mit alltagspraktischen Erfahrungen zu ergänzen. Zudem kann der Vorbereitungsdienst wahlweise in den Studienverlauf eingebunden werden (rhythmisierter Vorbereitungsdienst)."
"In der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention müssen auch die allgemeinbildenden Schulen umfassende Kompetenzen im Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen und speziellen Bedürfnissen entwickeln. Die Ausbildung aller Lehrämter enthält Pflichtmodule in inklusiver Pädagogik. Neben dem Umgang mit Beeinträchtigungen umfassen diese auch den Umgang mit den vielfältigen Lebenssituationen der Schülerinnen und Schüler (Herkunft, soziale Lage, kulturelle Unterschiede, etc.). Darüber hinaus wird das Lehramt für Sonderpädagogik zu einem Lehramt für inklusive Pädagogik weiterentwickelt."
» Eckpunktepapier zum Gesetzentwurf der GRÜNEN-Fraktion
» Gesetzentwurf  ‚Gesetz zur Reform der Lehrerausbildung im Freistaat Sachsen (Sächsisches Lehrerausbildungsreformgesetz)‘ Drs 5/14417