Koalition lehnt GRÜNEN Gesetzentwurf zur Abschaffung der „Reichsgaragenordnung“ von 1939 ab
(2014-168) Zur heutigen Ablehnung des GRÜNEN Gesetzentwurfs "Gesetz zur Aufhebung der Stellplatzpflicht" im Sächsischen Landtag erklärt Eva Jähnigen, verkehrspolitische Sprecherin:
"Mit unserer Initiative wollen wir die gesetzliche Pflicht zur Schaffung von Stellplätzen auf Landesebene abschaffen. Dieser noch aus der >>Reichsgaragenordnung<< (RGaO) von 1939 stammende Zwang wird dem Bedarf in den einzelnen sächsischen Gemeinden nicht mehr gerecht."
"Wir verfolgen vor allem ein Ziel: Die Kostensenkung beim Wohnungsbau."
"Der aktuelle Zwang zum Tiefgaragenbau bzw. zur Zahlung der Ablösegebühr treibt die Baukosten und damit auch die Mieten in die Höhe.
Besonders in innerstädtischen Quartieren ist die Stellplatzverordnung ein Kostentreiber. Ein Tiefgaragenstellplatz kostet je nach Bodenbeschaffenheit und Zufahrtsmöglichkeiten ca. 15.000 bis 30.000 Euro, bis zu 10.000 Euro kostet die Ablösegebühr. Umgelegt kann sich das mit teilweise bis zu 100 Euro pro Monat auf die Mietkosten auswirken. Dabei brauchen viele Menschen gerade in Leipzig oder Dresden keine privaten Autoparkplätze mehr, sondern bezahlbaren Wohnraum. Gemeinden sollten daher die Möglichkeit haben, eigene Stellplatzsatzungen für das Gemeindegebiet oder Teile des Gemeindegebietes zu erlassen."
"Die Bauordnungen sämtlicher Bundesländer – mit Ausnahmen des Landes Sachsen – bieten heute die Möglichkeit, die Herstellung von Stellplätzen und Garagen einzuschränken oder sogar zu untersagen, wenn bestimmte Gründe, wie z. B. verkehrliche Gründe oder städtebauliche Aspekte, dies erfordern. Das heißt: Die Abschaffung der Stellplatzpflicht in der Sächsischen Bauordnung ist eine zeitgemäße, ökonomisch sinnvolle Maßnahme. Sie eröffnet Chancen zur Förderung des Radverkehrs und des ÖPNV. Wohnungsbaugesellschaften werden gerade im sozialen Wohnungsbau entlastet, insbesondere bei Bauvorhaben im Innenbereich."
"Dass sich der Verkehrsanteil in den sächsischen Großstädten zugunsten des ÖPNV und des Radverkehrs entwickelt hat, muss sich auch darin niederschlagen, dass weniger Flächen für PKW-Stellplätze verbraucht werden. Dies verbessert die Aufenthaltsqualität in unseren Städten auf Straßen, Plätzen und Höfen, weil weniger Flächen versiegelt werden."
» GRÜNER Gesetzentwurf zur Aufhebung der Stellplatzpflicht (Drs. 5/12881)
» Unterstützende Stellungnahme des Verbandes Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V. zum GRÜNEN Gesetzentwurf
» Unterstützende Stellungnahme des Sächsischen Landkreistages zum GRÜNEN Gesetzentwurf
» Unterstützende Stellungnahme des Sächsischen Städte- und Gemeindetages SSG zum GRÜNEN-Gesetzentwurf
» GRÜNER Änderungsantrag zum GRÜNEN Gesetz zur Aufhebung der Stellplatzpflicht (Drs. 5/14643)
Hintergrund:
Laut Sächsischer Bauordnung müssen Stellplätze auf dem eigenen Grundstück oder auf einem privaten Grundstück in der näheren Umgebung geschaffen werden. Was im ländlichen Raum aufgrund der günstigeren Platzverhältnisse in der Regel problemlos realisierbar ist, kann in Städten zu einem Problem werden. Zum Teil können die Stellplätze gar nicht oder nur mit hohem Aufwand auf dem Grundstück geschaffen werden, weil der Platz nicht ausreicht. Oft ist die Herstellung wirtschaftlich nicht zumutbar oder das Grundstück könnte durch die Parkplätze nicht mehr sinnvoll genutzt werden. Für diese Fälle wurde die Möglichkeit der „Stellplatzablöse“ geschaffen. Danach wird für jeden Stellplatz, der nicht eingerichtet werden kann, ein Geldbetrag (Ablösebetrag) an die Gemeinde gezahlt. Die Höhe der Ablösebeträge richtet sich nach Art der Nutzung und Lage des Gebäudes und darf maximal EUR 10.000, betragen.