Datum: 11. Dezember 2014

Landesrechnungshofbericht Kommunen – GRÜNE unterstützen Forderung nach mehr Transparenz und Kontrolle

(2014-297) Eva Jähnigen, kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, begrüßt die Hinweise und Empfehlungen des Sächsischen Rechnungshofes für mehr Transparenz in den kommunalen Beteiligungsgesellschaften im heute vorgestellten Jahresbericht 2014 (Band II).
"Zu Recht drängt der Sächsische Rechnungshof auf mehr Transparenz und Kontrolle bei den kommunalen Unternehmen. Viele Probleme in kommunalen Beteiligungsgesellschaften wären bei ausreichender Kontrolle und Information sowie klaren gemeindeinternen Leitlinien vermeidbar gewesen."
"Es muss selbstverständlich werden, dass den meist ehrenamtlich tätigen kommunalen Aufsichtsräten umfassende und aufbereitete Informationen des Beteiligungsmanagements zur Verfügung stehen. Die Aufsichtsräte müssen beim Erwerb der notwendigen Sachkunde von den Kommunalverwaltungen aktiv unterstützt werden. Daran mangelt es häufig in der Praxis."
"Richtig ist auch, dass sich Bürgermeister oder Landräte in Gesellschafterversammlungen kommunaler Unternehmen für ihre eigene Aufsichtsratstätigkeit selbst entlasten oder zusammen mit ihren Stellvertretern die Aufsichtsräte dominieren dürfen. Hier ist mindestens ein Vier-Augen-Prinzip mit einem dienstlich nicht direkt abhängigen Akteur innerhalb der Verwaltung geboten."
"Große Sorge bereitet mir die Verschuldung bei kommunalen Gesellschaften, in Bereichen also, in denen Kommunen ihre Aufgaben auf Eigenbetriebe und -gesellschaften ausgelagert haben. Dass Sachsen in diesem Bereich Spitzenreiter ist, muss das Innenministerium als Rechtsaufsichtsbehörde aufhorchen lassen. Auch hier brauchen wir strengere gesetzliche Vorgaben."
"Leider haben diese wichtigen Fragen bei der letzten Novelle der Gemeindeordnung keine Rolle gespielt. Ich fordere Innenminister Markus Ulbig (CDU) auf, die Empfehlungen und Forderungen des Rechnungshofes im Benehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden zügig umzusetzen."

Hintergrund:
S. 108f., Ziffer 26 – 30 zum Problem der im Recht der GmbH verbotenen Selbstentlastung der Bürgermeister
S. 109, Ziffer 34: das Wissen der Beteiligungsverwaltung muss den Aufsichtsräten (Gemeinderäte oder von diesen berufene Sachverständige) umfassend und in aufbereiteter Form zur Verfügung stehen