Datum: 26. November 2014

Neuer Länderfinanzausgleich muss den Problemlagen aller Bundesländer gerecht werden

(2014-277) Morgen (Donnerstag) verhandeln die Ministerpräsidenten der Länder über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen.
Die grüne Landtagsfraktion sieht die Einigung der Länder-Ministerpräsidenten von SPD und Grünen auf eine gemeinsame Verhandlungsposition zur Zukunft des Solidaritätszuschlags zwiespältig.
Franziska Schubert, haushaltspolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion, erklärt hierzu:
"Die Aufteilung des Solidaritätszuschlags zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden muss nach einem System erfolgen, dass die Investitionsbedarfe im Westen und die laufenden Finanzierungsbedarfe im Osten gleichermaßen berücksichtigt."
"Eine Integration des Soli in die Einkommen- und Körperschaftsteuer wird diesem Anspruch zwischen Ost und West nicht gerecht. Da die Einkommensteuer nach dem Wohnsitzprinzip verteilt wird, profitiert jedes Bundesland entsprechend seiner Einwohnerzahl von der vorgeschlagenen Regelung. Zudem ist in den alten Bundesländern das durchschnittliche Einkommensteueraufkommen pro Erwerbstätigen höher als in den neuen Bundesländern. Bei der Körperschaftsteuer gilt dies ebenso."
"Der neue Länderfinanzausgleich muss den Problemlagen aller Bundesländer gerecht werden. In Anbetracht der teils maroden Infrastruktur in einigen westlichen Bundesländern ist es nachvollziehbar, dass sie vom Aufkommen des Solidaritätszuschlags nach dem Jahr 2019 profitieren wollen. Dies ist umso verständlicher, als dass der Aufbau Ost die ostdeutsche Infrastrukturlücke stark verringert hat. Insofern begrüße ich, dass die rot-grüne Verhandlungsposition vorsieht, am Aufkommen des Solidaritätszuschlags von rund 15 Milliarden Euro auch nach 2020 festzuhalten."
"Bei der Debatte um den Länderfinanzausgleich wird der Investitionsstau in den alten Bundesländern dem Aufbau Ost mit hohen Investitionen der letzten Jahre in die Infrastruktur gegenübergestellt. Zum Anderen stehen sich aber in der Realität eine starke Wirtschafts- und Steuerkraft West und eine strukturelle Finanzschwäche Ost genauso gegenüber. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die ostdeutsche Wirtschaft 25 Jahre nach dem Mauerfall noch lange nicht mit den westlichen Ländern auf Augenhöhe ist. So kann Sachsen gegenwärtig nur rund 60 Prozent seiner Haushaltsausgaben mit eigenen Steuern decken. Sachsen bleibt weiterhin auf die Solidarität der wirtschaftsstarken Bundesländer und des Bundes angewiesen."


Hintergrund:
Die Einkommensteuer wird innerhalb der Länderebene nach dem Wohnsitzprinzip verteilt. Somit profitiert jedes Bundesland entsprechend seiner Einwohnerzahl von dem Länderanteil der Einkommensteuer. In den alten Bundesländern leben 65 Millionen und in den neuen Bundesländern 16 Millionen Einwohner. Hinzu kommt, dass das durchschnittliche Lohnniveau je Erwerbstätigen in den alten Bundesländern höher ist als in den neuen Bundesländern. Somit ist in den alten Bundesländern das durchschnittliche Einkommensteueraufkommen pro Erwerbstätigen höher als in den neuen Bundesländern. Hinzu kommt die Wirkung des progressiven Einkommensteuertarifs. Für die Körperschaftsteuer gilt eine analoge Argumentation.
Der im Anschluss an die Einkommen- und Körperschaftsteuerverteilung stattfindende Finanzausgleich unter den Ländern kann diese ungleiche Steuerverteilung nur in geringerem Maße kompensieren.
Aus diesen Gründen vertieft die Integration des Solidaritätszuschlags in die Einkommen- und Körperschaftssteuer die wirtschaftlichen Gräben zwischen Ost und West.