Polizeieinsatz in Plauen am 1. Mai: GRÜNE fordern Einstellung der Ermittlungen gegen 393 sogenannte Blockierer
(2014-156) Nach Auswertung der Antworten des Sächsischen Innenministers Markus Ulbig (CDU) auf Kleine Anfrage und Anträge rund um das Versammlungsgeschehen am 1. Mai 2014 in Plauen steht für Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, fest:
"Wir wussten es bereits von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern, die sich am 1. Mai 2014 in Plauen den Nazis entgegengestellt haben, nun ist es auch amtlich: der Protest war überwiegend friedlich und das Vorgehen der Polizei unnötig hart."
"Insbesondere die Einkesselung und die Identitätsfeststellung von 393 sogenannten Blockierern war nach meiner Auffassung rechtswidrig. Ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, weswegen nun gegen knapp 400 überwiegend friedliche Demonstranten ermittelt wird, liegt nicht vor. Die Ermittlungen wegen einer vermeintlichen groben Störung einer genehmigten Versammlung sind allesamt nach § 170 Abs.2 StPO (wegen des Nichtvorliegens strafbarer Handlungen) einzustellen."
Innenminister Markus Ulbig teilte auf den Antrag der GRÜNEN-Fraktion hin mit, dass die Versammlung vor der Pauluskirche – also dort wo es später zur Einkesselung und Identitätsfeststellungen der Demonstranten kam – als Spontanversammlung auf der Aufzugsstrecke der Naziroute gewertet wurde. Nachdem die Teilnehmer dieser Versammlung sich geweigert hätten, den Platz zu verlassen, sei der Demonstrationszug der Neonazis umgeleitet wurden. (Drs 5/14416)
"Die Nazis konnten ihre genehmigte Demonstration ungestört – wenn auch auf einer anderen Strecke – durchführen. Die überwiegend friedlichen Gegendemonstranten an der Pauluskirche wurden erst eingekesselt, als der Naziaufzug bereits vorbei war. Vor diesem Hintergrund war auch die Erstürmung der Pauluskirche und das Herausbringen von Personen, die dort Schutz vor dem Regen gesucht oder die Toiletten genutzt hatten, vollkommen unnötig und unverhältnismäßig. Soweit es zu einzelnen Flaschenwürfen oder (verbalen) Übergriffen auf Polizeibeamte kam, hätte die Polizei diese Personen gezielt verhaften können. Stattdessen wurde wieder einmal eine große Anzahl friedlich demonstrierender Bürgerinnen und Bürger kriminalisiert", kritisiert Jähnigen.
Hintergrund:
Neben den Ermittlungen gegen 393 sog. Blockierer wegen Verstoßes gegen § 22 Versag wird auch gegen 8 Tatverdächtige (TV) wegen des Mitführens gefährlicher Gegenstände, 5 TV wegen Vermummung, 12 TV wegen Landfriedensbruch, 1 TV wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, 1 TV wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, 8 TV wegen Beleidigung und 2 TV wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittel- bzw. Sprengstoffgesetz ermittelt. Zudem gab es mindestens einen verletzten Demonstranten. Hier wird wegen Körperverletzung im Amt ermittelt.