Datum: 17. Februar 2014

Sachsen-LB-Verfahren: Hochpeinlich – So ein Prozess erfordert Genauigkeit

(2014-34) Die juristische Aufarbeitung des Sachsen-LB-Desasters hat zwei Protagonisten weniger. Aufgrund einer fehlenden Unterschrift werden die Ex-Landesbanker Michael Weiss und Rainer Fuchs nicht länger strafrechtlich verfolgt.
Dazu erklärt Antje Hermenau, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im Sächsischen Landtag und Finanzexpertin:
"Es ist hochpeinlich für die Leipziger Staatsanwaltschaft, dass ihre Beschwerde gegen die Nichteröffnung des Verfahrens gegen die Herren Weiss und Fuchs aufgrund eines Formfehlers zurückgewiesen wurde. Die Staatsanwaltschaft Leipzig hätte wissen müssen, dass ein derartiger Prozess größtmögliche Genauigkeit erfordert. Es ist die Frage, ob diese Schlampigkeit disziplinarische Konsequenzen nachsichziehen muss."
"Dem Oberlandesgericht Dresden ist kein Vorwurf zu machen, dass es die Beschwerde nicht anerkennt. Doch ich fürchte, dass bei den sächsischen Bürgerinnen und Bürgern der Eindruck entsteht, dass es von Anfang an kein wirkliches Interesse gegeben hat, die Verantwortlichen des SLB-Desasters zur Rechenschaft zu ziehen. Das sorgt für Vertrauensschwund in unsere Demokratie."
"Wir GRÜNEN haben uns immer dafür eingesetzt, nicht nur die Vorstände, sondern auch die Aufsichtsräte zur Verantwortung zu ziehen. Derzeit ist nur sicher, dass Sachsens Steuerzahler die Zeche von 2,75 Milliarden Euro für die Übernahme der maroden SachsenLB zahlen müssen."