Datum: 11. Dezember 2014

Schulnetzplanung verfassungswidrig – GRÜNE: Das Urteil weist das Kultusministerium in seine Schranken

(2014-298) Zum heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, wonach das sächsische Schulgesetz gegen die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung verstößt und damit in Teilen verfassungswidrig ist, erklärt Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
"Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts weist das Kultusministerium als oberste Schulaufsichtsbehörde in seine Schranken. Das ist weit mehr als ein Erfolg der ,Schulrebellen‘ von Seifhennersdorf. Bisher hatte das Ministerium durch den Genehmigungsvorbehalt das letzte Wort, wenn es um den Erhalt oder die Abwicklung eines Schulstandortes ging. Nicht selten war bei dieser Entscheidung, insbesondere bei der Erteilung von Ausnahmeregelungen, eine gewisse Willkür zu beobachten. Dem setzt das Urteil ein Ende."
"Bereits im Jahr 2010 forderte die GRÜNE-Fraktion eine Vereinheitlichung des Verwaltungsvollzugs bei der Entscheidung über Schulstandorte, um willkürlichen Entscheidungen Einhalt zu gebieten und den Schulen Planungssicherheit zu geben. Der Antrag fand jedoch keine entsprechende Mehrheit im Landtag."
"Die Kommunen werden durch das Urteil deutlich gestärkt. Bisher waren die Landkreise und kreisfreien Städte mit der Schulnetzplanung betraut und angehalten, die Pläne im ‚Benehmen‘ mit den Gemeinden aufzustellen. Faktisch waren die kreisangehörigen Gemeinden damit bei der Schulnetzplanung weitgehend außen vor. Wer die kommunale Selbstverwaltung ernst nimmt, muss mehr Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Schulnetzplanung eröffnen. Das Gericht fordert deshalb, ein ‚Einvernehmen‘ herzustellen. Das ist anspruchsvoll, aber keineswegs unmöglich."
"Das Urteil formuliert schließlich einen klaren Handlungsauftrag: Das Schulgesetz muss schnellstmöglich novelliert werden. Aktuell leben wir im Freistaat nicht nur mit einem verfassungswidrigen Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft. Auch das staatliche Schulwesen steht auf tönernen Füßen. Es gilt, Schulen sowohl wohnortnah als auch finanzierbar zu erhalten und im Spannungsverhältnis von kommunaler Selbstverwaltung und den Interessen des Freistaates konstruktive Lösungen für ein zukunftsfähiges Schulnetz zu finden."
» GRÜNER Antrag "Vereinheitlichung des Verwaltungsvollzugs bei Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bei Unterschreitung der Mindestschülerzahl und/oder der Mindestzügigkeit gemäß § 4a Abs. 4 SchulG" (Drs 5/4010)
» GRÜNER Antrag "Schulnetzplanung und Klassenbildung auf verlässliche Grundlage stellen – Variantenprüfung einleiten" (Drs 5/14457)