Datum: 05. Juni 2014

Stasi-Landesbeauftragten-Gesetz – GRÜNE: Öffentliche Anhörung zu Neufassung bringt einhellige Unterstützung

(2014-151) Zur Anhörung zum Gesetzentwurf ‚Gesetz zur Verbesserung der Aufarbeitung der SED-Diktatur im Freistaat Sachsen‘ der Fraktion GRÜNE im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss des Sächsischen Landtages am Mittwoch (4.6.2014) erklärt Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, kulturpolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
"In der Anhörung haben die Sachverständigen in einer seltenen Einhelligkeit die Inhalte der Neufassung des bisherigen Stasi-Landesbeauftragtengesetzes unterstützt. Die Erweiterung des Aufgabenfeldes, der Bildungs- und Dokumentationsauftrag, die Kooperationsverpflichtungen und die veränderte Rechtsstellung wurden ausdrücklich bestätigt. Wir hoffen deshalb, dass nach dieser erfolgreichen Anhörung eine fraktionsübergreifende Mehrheit zur Novellierung des Landesbeauftragtengesetzes im Jahr der 25. Wiederkehr der friedlichen Revolution möglich wird."
Ilona Rau, ehem. Bürgerkomitee Dresden, begrüßte die gesamte Erweiterung des Aufgabenspektrums des Landesbeauftragten, insbesondere die gesetzlich fixierte Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit den Opferverbänden und Aufarbeitungsinitiativen, und bezeichnete die vorgesehene Anbindung des Landesbeauftragten an den Landtag als >>hervorragend<<.
Prof. Konrad H. Jarausch vom Zentrum für Zeithistorische Forschung der University of North Carolina at Chapel Hill schätzte den Gesetzentwurf ebenso positiv ein. Richtigerweise seien wie bisher Repression und Opfergeschichte im Gesetz angelegt. Aber die vorgesehene Öffnung sei notwendig, um den >>Tunnelblick Staatssicherheit<< aufzugeben, denn: >>Die Stasi war Schutz und Schild der Partei, aber die SED war das Entscheidende.<< Bildung, Forschung und Betreuung seien notwendige Aspekte der Arbeit des Landesbeauftragten, dessen Glaubwürdigkeit durch die Unabhängigkeit gestärkt würde.
Auch der langjährige Landesbeauftragte Michael Beleites befürwortete den Gesetzentwurf aus den genannten Gründen. Zusätzlich betonte er die Bedeutung der Dokumentation von Repressionserfahrungen von Betroffenen für die Bildungsarbeit des Landesbeauftragten. Die vorgesehene Zuordnung zum Landtag entspräche seiner ressort- und parteiübergreifenden Aufgabenstellung besser als die Zuordnung zu einem Ministerium.
Einziger Kritikpunkt insbesondere von Michael Beleites war die vorgesehene Amtsbezeichnung ‚Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur‘. Die Bezeichnung >>kommunistische Diktatur<< sei vorzuziehen, da sie die Anschlussfähigkeit zu den Nachbarländern Polen und Tschechien verbessere.
"Auch wenn wir den Begriff ‚SED-Diktatur‘ bewusst gewählt haben, um an die Lebenswirklichkeit der Menschen in Sachsen anzuknüpfen, sind wir in dieser Frage weiter gesprächsbereit. An der Amtsbezeichnung wird diese wichtige Gesetzesänderung nicht scheitern", so Gerstenberg.
» ‚Gesetz zur Verbesserung der Aufarbeitung der SED-Diktatur im Freistaat Sachsen‘ (Drs 5/13914)